Regulierung der Gasnetze
VKU Stellungnahme zu KANU 2.0

Die Bundesnetzagentur plant in ihrem Festlegungsentwurf KANU 2.0 die Änderung der Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetzbetreiber.

05.09.24

Hintergrund des Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) ist die Dekarbonisierung des Gassektors. Dabei sollen im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2045 die Gasnetze entweder für die Nutzung von Wasserstoff (teilweise) umgewidmet, stillgelegt oder zurückgebaut werden.

Die voraussichtliche Stilllegung von Teilen des Erdgasnetzes nimmt den Gasnetzbetreibern in dem aktuellen Regulierungssystem die Möglichkeit, ihre Investitionen in die Gasnetze wiederzuverdienen. Um Kunden vor sprunghaften Entgeltanstiegen zu schützen und den Gasnetzbetreibern eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten, plant die Bundesnetzagentur mit dem Festlegungsentwurf KANU 2.0 den regulatorischen Rahmen anzupassen.

Ziel von KANU 2.0 ist die Flexibilisierung der Abschreibungsmodalitäten und der Nutzungsdauer.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat eine Stellungnahme zum Festlegungsentwurf KANU 2.0 vorgelegt.

Die Positionen des VKU in Kürze:

  • Die Flexibilität bei der Wahl der Nutzungsdauer, Abschreibungsmodalität und des Startzeitpunkts wird durch den VKU ausdrücklich begrüßt.
  • Es sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, dass auch nach dem 15.10. bis zur Veröffentlichung der finalen Netzentgelte zum 31.12. noch Änderungen bei der Umsetzung von KANU 2.0 vorgenommen werden können.
  • Der VKU begrüßt die Einführung einer SAV-ID zur Kenntlichmachung von Anlagen oder Anlagengruppen bei der Anwendung von KANU 2.0.
  • Die rechtzeitige Veröffentlichung der Erhebungsbögen für den Kapitalkostenaufschlag ist notwendig, um die mögliche Anwendung der Festlegung KANU 2.0 ab 2025 zu gewährleisten.
  • Die Klarstellung der BNetzA, dass KANU 2.0 auch bei Biogasanschlüssen angewendet werden kann, wird begrüßt.
  • Der VKU bittet um eine Bestätigung/Klarstellung in der endgültigen Festlegung, dass die Grundzüge der Regelungen aus KANU 2.0 in der Nachfolgeregelung im Jahr 2028 fortgeführt werden, um verlässliche Rahmenbedingungen für Netzbetreiber zu ermöglichen.
  • Der VKU schlägt ein durch die Bundesnetzagentur organisiertes Webinar zum Thema Befüllung der Anlage A vor.