Anreizregulierung
VKU-Stellungnahmen zum RAMEN und zu Strom- und GasNEF
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) hat der VKU zum Tenorentwurf der „Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung“ (RAMEN) und zum Tenorentwurf der Festlegungen der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF) jeweils eine Stellungnahme eingereicht.
06.03.25
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) hat der VKU zum Tenorentwurf der „Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung“ (RAMEN) und zum Tenorentwurf der Festlegungen der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF) jeweils eine Stellungnahme eingereicht.

VKU-Stellungnahmen zum RAMEN und zu Strom- und GasNEF
Der VKU positioniert sich zum Zwischenstand im Rahmen der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) durch die BNetzA. Mit der RAMEN-Festlegung sollen wesentliche Eckpunkte des zukünftigen Regulierungsrahmens und die Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber bestimmt werden. Die NEF-Festlegungen sollen die Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- bzw. Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber bestimmen. Die jeweiligen Regelungen erfolgen spezifisch für die Sektoren Strom sowie Gas und sollen ab dem Jahr 2028 bzw. 2029 in Kraft treten.
Trotz eines transparenten und konstruktiven NEST-Prozesses sieht der VKU wesentliche Kritikpunkte, die zu einer systematischen Verschlechterung der finanziellen Kapazitäten für Verteilnetzbetreiber führen. Dies widerspricht dem zentralen Ziel von NEST, die deutschen Verteilnetzbetreiber für die Herausforderungen der Energiewende zu stärken.
Die Positionen des VKU zum RAMEN Tenorentwurf in Kürze:
- Verkürzung der Regulierungsperioden: Der VKU lehnt die geplante Verkürzung entschieden ab, da sie zu höherer Bürokratie und verminderten Anreizen führt.
- OPEX-Ausgleichsfaktor: Die Einführung eines OPEX-Ausgleichsfaktors wird begrüßt, sollte jedoch bereits für die 4. Regulierungsperiode eingeführt werden.
- Unübersichtliche Regulatorik: Die RAMEN-Tenorierung trifft methodische Regelungen, die eigentlich in der Tenorierung zu Strom/GasNEF beschrieben werden sollten, was die Regulatorik unübersichtlich macht.
- Kostenprüfung: Netzbetreiber haben Anspruch auf eine sachgemäße Kostenprüfung und lehnen übertriebene Standardisierungen ab.
- Effizienzvorgaben: Die RAMEN-Festlegung muss gesetzlich vorgegebene Kriterien der Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit der Effizienzvorgaben spezifizieren.
- Verlustenergie: Die weitere Berücksichtigung der Aufwendungen für Verlustenergie im Rahmen der volatilen Kosten ist zu begrüßen und zwingend auch in der Rahmenfestlegung festzulegen.
- Effizienzvergleich Gas: Die Anwendung des Effizienzvergleichs im Gassektor ist in Hinblick auf die Gasnetztransformation als sehr kritisch zu betrachten.
Die Positionen des VKU zum Tenorentwurf der Festlegungen der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF) in Kürze:
- Transparenz und Fehlerquellen: Die Regelungen zur Bestimmung des Ausgangsniveaus in RAMEN, StromNEF und GasNEF erschweren die Transparenz und bergen Fehlerquellen für zukünftige Anpassungen. Eine verstärkte Standardisierung in der Kostenprüfung wird kritisch gesehen, da ein Gleichgewicht zwischen Verfahrensökonomie und Sachrichtigkeit notwendig ist.
- Anreizregulierung: Das Vorhaben, ineffiziente Kosten bereits im Rahmen der Kostenprüfungen abzuerkennen, widerspricht dem Grundprinzip der Anreizregulierung und untergräbt die Vergleichbarkeit der Netzbetreiber.
- Zinsanteile für Rückstellungen: Die Regelungen zu Zinsanteilen für Rückstellungen sind unklar und widersprüchlich. Der VKU fordert Klarstellungen und eine Methodik zur Vermeidung von Risiken bei durchlaufenden Kostenpositionen.
- Digitale Anlagengruppen: Die Nutzung neuer digitaler Anlagengruppen sollte früher als ab der fünften Regulierungsperiode ermöglicht werden.
- Verzinsungsbasis: Der Wechsel von einer Brutto- zu einer Netto-Verzinsungsbasis entwertet vorhandenes Vermögen und schädigt das Vertrauen in die Regulatorik. Ein Zinsbonus für Zuschüsse ist dringend erforderlich.
- Zinsbonus: Der Zinsbonus wird grundsätzlich begrüßt, jedoch sind die qualifizierten Zuschüsse stark limitiert und die Bonusquote zu gering. Die Position der BNetzA zu Baukostenzuschüssen wird kritisch gesehen.
Weitere Stellungnahmen des VKUs zum NEST-Prozess finden sie u.a. hier.