§ 14 e EnWG
VNBdigital.de - Gemeinsame Internetplattform der Strom-VNB
Gemäß § 14 e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind alle Stromverteilnetzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform einzurichten und zu betreiben. Die Internetplattform VNBdigital.de ist seit 1. Januar 2023 live. Mit einer Registrierung können Stromverteilnetzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.
14.07.23
Gemäß § 14 e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind alle Stromverteilnetzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform einzurichten und zu betreiben. Die Internetplattform VNBdigital.de ist seit 1. Januar 2023 live. Mit einer Registrierung können Stromverteilnetzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Gemäß § 14 e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Stromverteilnetzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform einzurichten und zu betreiben. Diese Verpflichtung gilt ab dem 1. Januar 2023 und für alle Verteilnetzbetreiber; unabhängig von der Größe des Netzgebiets oder der Anzahl angeschlossener Kunden.
Die gemeinsame Internetplattform gemäß § 14 e EnWG heißt VNBdigital und ist seit 1. Januar 2023 live. Mit einer Registrierung können Stromverteilnetzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten gemäß § 14 e EnWG nachkommen. Stromverteilnetzbetreiber können sich HIER registrieren. Die Registrierung und Befüllung des Unternehmensprofils nimmt insgesamt etwa 30 Minuten in Anspruch. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und weitere Hilfestellungen finden sich unter diesem Beitrag.
Das Netzportal VNBdigital ermöglicht allen Netznutzern über die komfortable Netzbetreibersuche, bundesweit schnell und unbürokratisch die für ihre Region zuständigen Netzbetreiber zu finden. Auch können Netznutzer über die digitalen Visitenkarten der Netzbetreiber einfach und unkompliziert auf die Internetseite des jeweiligen Verteilnetzbetreibers gelangen. Darüber hinaus werden auf VNBdigital u. a. die Regionalszenarien und Netzausbaupläne gemäß
§ 14 d EnWG veröffentlicht.