Beschaffung sauberer Fahrzeuge
Weiterentwicklung des Förderprogramms für alternative Antriebe
Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zur Vorbereitung des dritten Förderaufrufes des KsNI-Förderprogramms zu einem Verbändegespräch eingeladen.
14.07.23
Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zur Vorbereitung des dritten Förderaufrufes des KsNI-Förderprogramms zu einem Verbändegespräch eingeladen.
In einem Artikel vom 07. März 2023 haben wir Sie zu den Entwicklungen von Fördermitteln für alternative Antriebe informiert: www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/artikel/beschaffung-sauberer-fahrzeuge
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die NOW GmbH und das Bundesamt für Logistik und Mobilität haben zu einem digitalen Verbändegespräch in Vorbereitung des 3. Förderaufrufes auf Grundlage der Richtlinie KsNI am 06. Juli 2023 eingeladen. Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Für den VKU hat Wolfgang Wüllhorst, als Vorsitzender des VKU-Arbeitskreises Mobilität kommunaler Unternehmen, teilgenommen.
Das KsNI-Förderprogramm in Zahlen:
1. FA 2021 | Gebundene Mittle: 170 Mio. € | Geförderte NZF: 1.050 | Geförderte Infrastrukturen: rd. 400 Ladesäulen an 115 Standorten | ||
2. FA 2022 | Bereitgestellte Mittel: gut 1 Mrd. € | Geförderte NFZ: rd. 7.700 | Geförderte Infrastrukturen: rd. 1.000 Ladesäulen an rd. 320 Standorten (Bewilligungsprozess andauernd) |
Geplante wesentliche materielle Änderungen im Antragsverfahren für den 3. Förderaufruf:
Die prognostizierte Laufleistung ist vom Antragstellendem zu plausibilisieren, damit sollen realitätsferne Gebote zur Erhöhung der Zuschlagswahrscheinlichkeit vermieden werden. Damit Sonder- und Regelfahrzeuge in einem Wettbewerb teilnehmen können, wird der konkrete individuelle Kraftstoffverbrauch bei der Antragsstellung mit abgefragt.
Geplante wesentliche formelle Änderungen im Antragsverfahren für den 3. Förderaufruf:
Mehr Informationen werden standardisierter abgefragt, um die Prüfung zu erleichtern und zu beschleunigen und damit die Informations- bzw. Warnfunktion zu erfüllen. Für Miet- und Leasinggeber ist die namentliche Benennung potenzieller Kunden bereits bei Antragstellung erforderlich, damit soll eine bessere Planbarkeit, größere Rechtssicherheit und die Ökonomisierung des Verfahrens erzielt werden.
Aufgrund der großen Nachfrage an dem Förderprogramm, hat die Europäische Kommission einer Verlängerung der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits zugestimmt. Damit endet die Laufzeit des Förderprogramms nicht bereits zum 31.12.2024, sondern erst zum Ende des Jahres 2026. Auch die Gesamtmittelausstattung sowie der bewilligungsfähige Höchstbetrag pro Antragsteller werden erhöht.
Der geplante Beginn der Antragseinreichungsfrist für den 3. Förderaufruf ist Anfang Q4 2023, wir informieren Sie dazu in unserem Newsletter oder auf unserer Webseite.