Die Bundesregierung hat den Entwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Mit dem Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung des Betriebs von 1000 Schnellladestandorten bundesweit geschaffen werden. Für diese Standorte, die in mehreren Losen zusammengefasst werden sollen, sucht der Bund Betreiber und wird über eine Vergütung der Auftragnehmer die Finanzierungslücke decken.
Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, ist eine Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Gleichwohl äußerte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. März 2021 Anpassungsbedarfe am Gesetzentwurf. Der Beschluss des Bundesrats ist als konstruktiv zu werten. Grundsätzliche Änderungen werden nicht gefordert. Die vorgeschlagenen Anpassungen stellen jedoch wichtige Hinweise an den Gesetzgeber dar und werden vom VKU ausdrücklich begrüßt.
Die unter anderem vom VKU in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des SchnellLG vorgeschlagene Einbeziehung innerstädtischer Ladehubs in das Gesetz wurde aufgegriffen. Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor allem die Entwicklung von Standorten für die Lang- und Mittelstreckenmobilität vor. Nach Aussage der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sei die Entwicklung innerstädtischer Schnellladestandorte im Rahmen des Programms zwar nicht ausgeschlossen, dies sei aber nicht die erste Priorität.
Nach der Auffassung des VKU benötigen insbesondere größere Städte ein Mindestangebot an Schnellladestandorten, um auch hier den großflächigen Einsatz von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen. Vor allem urbane Räume mit Geschosswohnungsbau und Bestandsquartieren, in denen die Errichtung privater Ladepunkte nicht möglich ist, benötigen so schnell wie möglich ein Angebot an öffentlich zugänglichen Schnellladestandorten.
Ein weiterer Aspekt des Bundesratsbeschlusses ist die Aufforderung an die Bundesregierung, die Erhöhung der Anzahl der auszuschreibenden Lose zu prüfen. Der Gesetzentwurf sieht bisher etwa zehn bis fünfzehn Lose bundesweit vor. Auch dies wird vollumfänglich vom VKU und seinen Mitgliedsunternehmen mitgetragen. Um einer Tendenz zur Bildung von Oligopolen entgegenzuwirken, müssen auch KMU-Stadtwerke und Konsortien realistische Chancen bekommen, sich an der geplanten Ausschreibung zu beteiligen.
Schließlich folgt der Bundesrat dem Argument, die im Gesetzentwurf vorgesehene Frequenz der Berichterstattung von fünf Jahren sei erheblich zu lang und fordert, alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Programms zu veröffentlichen. Auch diese Auffassung teilt der VKU, denn nur so lassen sich Fehlentwicklungen zeitnah erkennen und durch Nachsteuern in den Maßnahmen abstellen.
Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode abzuschließen und mit dem Ausschreibungsverfahren zu starten. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll der Aufbau der Standorte bis zum Jahr 2023 erfolgen. Es wird sich zeigen, ob dieser kurze Zeitrahmen realistisch ist, vor allem da viele neue Standorte entwickelt werden müssen, die bisher nicht die notwendigen baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen bieten. Gleichwohl befürwortet der VKU den Start des Programms noch in dieser Legislatur. Eine Unterbrechung durch die Bundestagswahl im September dieses Jahres würde zu unnötigen Verzögerungen führen. Der VKU unterstützt interessierte Mitgliedsunternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligen wollen.