Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen - Nachrüstung von Abbiegeassistenten

1.    Nachrüstung schwerer Kommunalfahrzeuge mit Hardware zur Abgasreinigung durch SCR-Katalysatoren

Es wurde der 3. Aufruf für die Förderung der Nachrüstung schwerer Kommunalfahrzeuge mit Abgasnachbehandlungssystemen gestartet. Ab sofort können wieder Anträge bis zum 31. Oktober 2020 über das Förderportal easy-Online gestellt werden (Ausschlussfrist). Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2020 festgelegt.
Alle Informationen zum Antragsverfahren sowie Fragen & Antworten stehen auf der Webseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter:
www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/9_2_Nachruestung_Kommunalfahrzeuge/Nachruestung_Kommunalfahrzeuge_node.html.

Einzureichende Unterlagen:
Die folgend aufgelisteten Formulare sowie der Antrag selbst, müssen ausgefüllt rechtsverbindlich unterschrieben und im Original nach Antragstellung über easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Schloßplatz 9, 26603 Aurich eingereicht werden:
•    Ausdruck des elektronischen Antrages (AZA elektronisch über easy-Online gestellt)
•    Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen
•    Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten und Insolvenz
•    Bestätigung der Kommune
•    Datenschutz
•    Erklärungen zum Einsatzgebiet, Leasing, Steuern und Vorhabenrealisierung
•    Anlage "Fahrzeuge"
•    Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I

2.    Nachrüstung und Beschaffung von schweren Kommunalfahrzeugen mit Abbiegeassistenten

Diese Woche können bereits die neuen Anträge für den Fördertopf Abbiegeassistenten AAS vorbereitet werden.

Download: www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2020/Antragsstart_AAS_Foerderperiode_2020.html

Es ist hilfreich, die Förderanträge vorher ausgefüllt zu haben. Diese können am 04.05.2020 direkt ab 9:00 Uhr hochgeladen werden. Der letzte Fördertopf war innerhalb von drei Stunden ausgeschöpft.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Es können pro Antragsteller max. 10 Fahrzeuge gefördert werden.

Anträge im Förderprogramm „AAS“ können am 04.05.2020 ab 9:00 Uhr gestellt werden.
Die Antragsunterlagen stehen ab der 16. KW 2020 auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung antrag-gbbmvi.bund.de unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung, damit das Herunterladen und Ausfüllen der Antragsformulare vorab möglich ist. Die Antragstellung selbst ist allerdings erst mit Start der Förderperiode 2020 möglich. Anträge können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum Ende des Jahres 2024 befristet.

Bitte berücksichtigen Sie vor Antragstellung, dass ab der Förderperiode 2020 Unternehmen, die nach der „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ zuwendungsberechtigt sind, ihre Abbiegeassistenten nur noch über das Förderprogramm „De-minimis“ abrechnen können.
Alle weiteren Antragsteller können weiterhin über das Förderprogramm „AAS“ eine Förderung beantragen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.