Erneuerbare Energien
BMWi-Vorschlag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windparks vorgelegt. Dieser enthält aus Sicht des VKU gute Ansätze. Allerdings vermisst der VKU Anreize dahingehend, Windparks in Kooperation mit Bürgern und Gemeinden zu betreiben.
02.06.20
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windparks vorgelegt. Dieser enthält aus Sicht des VKU gute Ansätze. Allerdings vermisst der VKU Anreize dahingehend, Windparks in Kooperation mit Bürgern und Gemeinden zu betreiben.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windparks vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass Betreiber von neuen Windenergieanlagen jährlich eine Zahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh an die Standortkommune der Windenergieanlage leisten. Die Zahlung ermäßigt sich auf 0,1 Cent/kWh für Betreiber, die den Abschluss von mindestens 80 vergünstigten Stromlieferverträgen mit Bewohnern der Standortkommune nachweisen können ("Bürgerstromtarif"). Der Bürgerstromtarif, der auch von beauftragten Dritten angeboten werden kann, darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs betragen.
Der Vorschlag hat unter den Verbänden Lob, aber auch Kritik geerntet. So wurden finanzverfassungsrechtliche Bedenken laut. Zudem wird befürchtet, dass die Zahlungen der Windparkbetreiber an die Kommunen in den kommunalen Finanzausgleich eingehen. Ein weiterer Einwand richtet sich gegen die Kombination beider Instrumente. Dadurch, dass sich die Zahlung an die Gemeinde reduziert, wenn die ausreichende Anzahl an Bürgerstromverträgen vorliegt, würden Bürger und Gemeinden gegeneinander ausgespielt.
Der VKU ist gegenüber den vorgeschlagenen Maßnahmen aufgeschlossen, empfiehlt jedoch, die vorgetragenen Bedenken ernst zu nehmen. Auch ist darauf zu achten, dass den Anschlussnetzbetreibern bei der Abwicklung dieses Mechanismus kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das größte Manko ist jedoch, dass vom Vorschlag des Ministeriums keine Anreize gesetzt werden, Windparks in Kooperation mit Bürgern und Gemeinden zu betreiben. Damit wird ein wichtiger Hebel zur Verbesserung der Akzeptanz der Windenergie nicht genutzt. Denn an vielen Standorten sind Beteiligungsangebote eine Chance, Anwohner für Windenergievorhaben zu gewinnen. Daher wirbt der VKU in einem aktuellen Vorschlag dafür, die Rahmenbedingungen für Beteiligungsmodelle im Bereich der Windenergie zu verbessern.