Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die Novelle des Elektrogesetzes, das u.a. die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt, beschlossen. Der VKU hatte gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Referentenentwurf eine umfassende Stellungnahme abgegeben.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf nimmt hier wichtige Anregungen des VKU auf. Zum Beispiel sind ursprünglich vorgesehene aufwendige bauliche Auflagen für die kommunalen Sammelstellen nun entfallen. Der VKU sieht einige Details der Novelle jedoch weiterhin kritisch, u.a. die Vorgabe, dass das Wertstoffhofpersonal die abgegebenen Elektro- und Elektronikaltgeräte selbst den jeweiligen Sammelbehältern zuzuteilen hat. Hier sind aus Sicht des VKU auch andere Strategien möglich, um Fehlwürfe zu vermeiden, etwa klare Hinweise im Rahmen der Annahmekontrolle. Ferner sieht der VKU kritisch, dass nun auch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen für Elektro- und Elektronikaltgeräte erfassungsberechtigt sein sollen und auch Dritte mit der Erfassung beauftragen können.
Dies würde über die Hintertür die gewerbliche Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ermöglichen und aufgrund der unübersichtlichen Anzahl an Erfassungsberechtigten den Vollzug gegen illegale Sammler weiter erschweren. Ferner würde das sog. Rosinenpicken ermöglicht, da die Erstbehandlungsanlagen Freiheit haben, welche Altgeräte sie annehmen und sich auch nicht für einen Mindestzeitraum zur Annahme verpflichten müssen.
Die Novelle des ElektroG muss nun das parlamentarische Verfahren passieren. Ein Inkrafttreten der Novelle ist für den 1.1.2022 avisiert. Der VKU wird das Verfahren weiter eng begleiten und informiert in einer Kooperationsveranstaltung, am 25.02.2021, zu allen relevanten Inhalten der Gesetzesnovelle. Weitere Infos zur Veranstaltung finden Sie hier.