VKU: Weitere Maßnahmen müssen folgen
Bundesnetzagentur schützt EEG-Projekte vor Corona-Auswirkungen
Die Corona-Krise stellt Erneuerbare-Energien-Projekte vor große Herausforderungen. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Für Projekte, die an Ausschreibungen teilnehmen, hat die Bundesnetzagentur am 23. März Maßnahmen für laufende und künftige Ausschreibungen erlassen, die die Bieter vor Strafzahlungen und dem Verlust ihrer Zuschläge schützen sollen.
27.03.20
Die Corona-Krise stellt Erneuerbare-Energien-Projekte vor große Herausforderungen. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Für Projekte, die an Ausschreibungen teilnehmen, hat die Bundesnetzagentur am 23. März Maßnahmen für laufende und künftige Ausschreibungen erlassen, die die Bieter vor Strafzahlungen und dem Verlust ihrer Zuschläge schützen sollen.
Die Corona-Krise stellt Erneuerbare-Energien-Projekte vor große Herausforderungen. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Für Projekte, die an Ausschreibungen teilnehmen, hat die Bundesnetzagentur am 23. März Maßnahmen für laufende und künftige Ausschreibungen bekannt gegeben, die die Bieter vor Strafzahlungen und dem Verlust ihrer Zuschläge schützen sollen.
Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Bieter zwar über das Ergebnis der Ausschreibung informiert werden, dass aber die Zuschlagsentscheidung selbst zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Damit beginnen die Fristen (betrifft u. a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage soll dies nachgeholt werden. Ausnahmen gewährt die Bundesnetzagentur für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen.
Für bereits bezuschlagte Gebote für Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen werden die Realisierungsfristen auf Antrag verlängert. Bei Solaranlagen wird ein Verfall des Zuschlags dadurch vermieden, dass die Zahlungsberechtigung bis auf Weiteres schon vor der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden kann, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist. Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen sieht die Bundesnetzagentur aktuell wegen der länger laufenden Realisierungsfristen keinen Handlungsbedarf, will aber die Lage fortlaufend beobachten.
Damit für Projekte, deren Realisierungsfrist verlängert wurde, nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist keine Strafzahlungen geleistet werden müssen, kündigt die Bundesnetzagentur an, bis auf Weiteres keine entsprechende Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber abzugeben, sodass keine Pönalen erhoben werden können.
Der VKU hatte sich erst letzte Woche beim Bundeswirtschaftsministerium für eine Verlängerung der Realisierungsfristen eingesetzt, damit Erneuerbare-Energien-Projekte trotz der schwierigen Situation umgesetzt werden können, ohne dass die investierenden Unternehmen Schaden nehmen. Ob Lieferengpässe, Personalausfälle oder abgesagte Behördentermine: Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig und lassen sich gegenwärtig noch nicht vollständig absehen. Daher begrüßt der VKU es sehr, dass Ministerium und Bundesnetzagentur so schnell tätig geworden sind und eine pragmatische Regelung geschaffen haben.
Nun müssen jedoch auch Maßnahmen für Anlagen mit fixer Vergütung folgen. Hier ist ein Aussetzen der Degression notwendig. Schon die aktuelle Degressionsregelung verhindert im Solarbereich viele Projekte. Kommt es zu Verzögerungen bei der Realisierung, würde sich die rasant fortschreitende Degression fatal auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken. Der VKU wird hierzu mit der Bundesregierung im Gespräch bleiben und sich auch hier für eine pragmatische und zügige Regelung stark machen.