Grünes Licht für Transpondertechnik
Bundesrat billigt Neuregelung zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Am 14. Februar hat der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zur Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Damit wird die transpondergestützte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen luftverkehrsrechtlich zugelassen.
28.02.20
Am 14. Februar hat der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zur Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Damit wird die transpondergestützte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen luftverkehrsrechtlich zugelassen.
Am 14. Februar hat der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zur Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Mit der Novelle wird unter anderem die transpondergestützte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen luftverkehrsrechtlich zugelassen. Aktuell sind nur radarbasierte Systeme zugelassen, die Luftfahrzeuge orten und die Lichter an den Anlagen über Signale einschalten.
Der VKU begrüßt den Beschluss der Länderkammer als einen wichtigen Zwischenschritt, um den Windparkbetreibern eine kostensparende Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, das nächtliche Dauerblinken von WEA zu beenden.
Die Transponderlösung stand zwischenzeitlich auf der Kippe, da die Verkehrsminister der Länder Sicherheitsbedenken geäußert hatten. Sie wollten die transpondergestützte BNK nur unter der Voraussetzung zulassen, dass sie mit einem zusätzlichen Erfassungsgerät kombiniert wird für den Fall, dass der Transponder des Luftfahrzeugs ausfällt und der Windpark keine Transpondersignale empfangen kann. Diesem Votum ist der Bundesrat nicht gefolgt.
Die Neufassung der AVV setzt außerdem neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAEO) zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um, wie eine deutliche Anhebung der im Regelfall zulässigen Rotorblattlängen.
Ungeachtet der AVV-Änderung wird die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Zeit brauchen. Im Anschluss an die Novellierung müssen Hersteller ein behördliches Prüfverfahren durchlaufen. Und schließlich müssen die Systeme noch in ausreichender Zahl hergestellt und in den Windparks installiert werden. Daher ist es zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 22.10.2019 entschieden hat, die Umsetzungsfrist für die Ausstattung von WEA mit einer Einrichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bis 30.06.2021 zu verlängern, um die Änderung der AVV-Kennzeichnung und deren Umsetzung in die Praxis abzuwarten.
Die neue Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.