Nach langanhaltenden Beratungen haben sich die Regierungskoalitionen beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geeinigt.
Der erste Entwurf sah eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der europäischen Ge-bäude-Energieeffizienzrichtlinie (EPBD) vor. Da die dortigen Regelungen auf dem Erkenntnisstand von 2017 beruhen und die Herausforderungen an den schnellen Ladeinfrastrukturaufbau in der Zwischenzeit erheblich gewachsen sind, hat sich der VKU im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, die Anforderungen an neu gebaute und grundlegend renovierte Gebäude auf ein höheres Ambitionsniveau zu heben. Darüber hinaus machen neue Trends in der Quartiersentwicklung und die zukünftig notwendige Modernisierung von Bestandsquartieren eine Flexibilisierung der Erfüllungsoptionen notwendig.
Im nun beschlossenen GEIG wurde dieser Gedanke aufgegriffen. Die Bundestagsabgeordneten sorgen mit den Änderungen im Gesetz für eine Verbesserung des Regierungsentwurfs. Die Absenkung der Schwellenwerte bei der Vorverkabelung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist ein vernünftiger Kompromiss. Die Stadtwerke unterstützen die Wohnungswirtschaft gerne dabei, auf dieser Basis eine funktionsfähige Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in und an Gebäuden zu errichten.
Richtig ist zudem, dass der Quartiersansatz jetzt auch im GEIG verankert wird. Die Energiewende in den Städten wird maßgeblich in Quartieren organisiert werden. Dazu braucht es ganzheitliche Ansätze, bei denen die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, digitale Infrastrukturen, aber auch die Strom-, Wärme- und Ladenetze zusammengedacht werden. Nachdem der Quartiersansatz bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgreich integriert wurde, ist es nur folgerichtet, auch im GEIG damit nachzuziehen.”