Im Rahmen einer Videokonferenz hat die Deutsche Umwelthilfe am 28. April 2020 mit verschiedenen Beteiligten aus Politik, Behörden, Verbänden und sonst vom Batteriegesetz betroffenen Einrichtungen die vorgeschlagene Novelle des Batteriegesetzes diskutiert.
Insgesamt wurde in der Konferenz deutlich, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmer den Referentenentwurf zur Novelle des Batteriegesetzes kritisch sieht. Wesentlich wurde bemängelt, dass es trotz Einführung eines wettbewerblichen Systems zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen keinen validen Ausgleichmechanismus für den Fall gibt, dass ein System eine deutlich höhere Sammelquote habe als andere, etwa für den Fall, dass es mehr Sammelstellen bediene als andere. Ein solcher Ausgleichmechanismus wurde vor allem auch zur Förderung einer höheren Sammelmenge als der Mindestmenge von 45% als sehr wichtig erachtet, andernfalls von den Systemen lediglich die Mindestmenge angestrebt würde. Viele Stimmen sprachen sich auch für die gesetzliche Festlegung einer höheren Sammelquote für Geräte-Altbatterien – etwa von 50-55% - aus. Ein besonderes Thema war die derzeitige Sammlung von „haushaltsnahen Industriebatterien“, wie sie die in E-Fahrrädern verwandten Batterien darstellen. Da sie in der Praxis oft von den Konsumenten nicht von Gerätebatterien unterschieden werden und bei Sammelstellen des Handels oder der Kommunen abgegeben werden, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Sammelstellen, die sie annehmen (Handel und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger), diese Batterien absteuern können.
Kritisiert wurde von vielen Teilnehmern auch die Ausgestaltung der Berechnung der Sammelquote, die dazu führen würde, dass Batteriehersteller, die das System wechseln, insofern profitieren, dass Teile der Sammelverpflichtung beim alten System verbleiben, welches diese finanzieren muss, und der Hersteller im neuen System zunächst einer geringeren Sammelverpflichtung unterliegt. Mit Blick auf die Festlegung von Ökodesign-Kriterien für Batterien wurde eine Vorgabe auf europäischer Ebene favorisiert und ein nationaler Alleingang in diesem Zusammenhang überwiegend kritisch gesehen. Ein beträchtlicher Teil der Teilnehmer plädierte darüber hinaus dafür, dass die Novelle des Batteriegesetzes zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sei, sondern dass man erst die Novelle der Batterierichtlinie abwarten solle, für die der Kommissionsentwurf im zweiten Halbjahr 2020 erwartet wird.
Nach derzeitigem Plan soll das Kabinett am 20. Mai 2020 mit der Novelle des Batteriegesetzes befasst werden und das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.