Das Kohleausstiegsgesetz liegt seit Ende Januar auf dem Tisch. Allerdings wird der Gesetzentwurf in vielen Teilen den Erwartungen nicht gerecht. Im Zentrum der Kritik steht die geplante entschädigungslose Stilllegung von Steinkohleanlagen im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Reduktion. Gespräche der zuständigen Minister mit den energiewirtschaftlichen Verbänden als auch den Betreibern von Steinkohleanlagen im vergangenen Monat hierzu sind jedoch bislang ohne Ergebnis geblieben.
Hinzu kommt: Im Schatten des Kohleausstiegsgesetzes wurde die ursprünglich für dieses Jahr geplante umfassende Novelle des KWKG abgesagt. Damit die KWK die ihr zugeschriebene Rolle als Rückgrat der Versorgungssicherheit in Strom und Wärme im Energieversorgungssystem wahrnehmen kann, müssen die zentralen Punkte einer solchen Novelle, wie etwa stärkere Anreize zum Ausbau der KWK, nun in das Kohleausstiegsgesetz mit aufgenommen werden. Hier gibt es gute Ansätze, die aber kein Ersatz für eine größere Reform des KWKG sind.
Was vollständig fehlt, sind Regelungen zu den erneuerbaren Energien, deren weiterer Ausbau entscheidend für die Energiewende ist. Sowohl beim Wind als auch bei der Photovoltaik braucht es dringend gesetzgeberisches Handeln. Die Ministerpräsidentenkonferenz befasst sich mit diesem Thema in ihrer Sitzung am 12. März und wird aller Voraussicht nach einen weiteren Akzent in die Debatte einbringen.