Beschluss nicht vor Mitte Juni zu erwarten
Kohleausstiegsgesetz verzögert sich

Am 29. Januar hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen. Nach ursprünglichem Plan sollte der Bundesrat dem Gesetz Mitte Mai final zustimmen. Infolge von EU-Vorgaben verzögert sich dieser Zeitplan bis mindestens Juni.

26.03.20

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Das weitere Verfahren zum Kohleausstiegsgesetz verzögert sich in den Sommer. Hintergrund dafür ist - neben der Corona-Pandemie - die Transparenzrichtlinie, nach der die Bundesregierung verpflichtet ist, den Gesetzentwurf bei der EU-Kommission einzureichen. Ein Beschluss ist daraufhin erst nach drei Monaten möglich. Offenbar hat das BMWi diese Einreichung erst letzte Woche vorgenommen, so dass ein Beschluss frühestens am 13. Juni erfolgen könnte.

Die für den 25. März geplante Bundestagsanhörung war bereits im Vorfeld aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt worden. Die Anhörung wird nun voraussichtlich erst nach Ostern stattfinden können. Damit war bereits grundsätzlich fraglich, inwieweit die ursprüngliche Planung, nach der sich der Bundestag am 23. und 24. April in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz befassen sollte, Bestand gehabt hätte.

Aus Sicht des VKU besteht dringender Nachbesserungsbedarf am geplanten Kohleausstiegsgesetz. Kernpunkte der Kritik sind vor allem die fehlenden Transformationsanreize für Kohle-KWK-Anlagen sowie die geplante entschädigungslose Stilllegung von Steinkohleanlagen ab 2027 im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Reduktion. Der Bundesrat hatte diese Punkte in seiner Stellungnahme vom 13. März ebenfalls adressiert.

Der VKU wird sich weiter aktiv in die Diskussionen einbringen.