Im Rahmen der jüngsten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde die Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien ab dem 01.01.2025 festgeschrieben. Als Adressaten der Getrenntsammlungspflicht hat der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger benannt. In die Organisationshoheit des örE fällt damit die Entwicklung und Umsetzung einer rechtssicheren Struktur für eine Getrenntsammlung spätestens zum Jahr 2025. Angesichts der Entwicklungen am Markt für Alttextilien in den letzten Jahren wird dies neben rechtlichen Hürden und Fallstricken eine besondere Herausforderung.
Denn Produktion und Konsum von Kleidung sind in den letzten Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen. Die EU-Einwohner kaufen jedes Jahr fast 26 Kilogramm Textilen. Seit 1996 hat sich der EU-Kommission zufolge der Pro-Kopf-Verbrauch um 40 Prozent gesteigert, wobei gleichzeitig die Nutzungsdauer immer weiter abnimmt. Entsprechend steigen die Sammelmengen auf dem Alttextilmarkt. In Deutschland ist die gesammelte Menge Alttextilien auf rund 1,3 Millionen Tonnen angewachsen. Allerdings sind die Erlöse für Alttextilien aufgrund der Mengen und der sinkenden Qualität stark zurückgegangen. Zusammen mit den steigenden Kosten für die Sammlung ist eine kostendeckende Sammlung kaum noch möglich. Viele Sammler haben daher in den vergangenen Monaten ihre Sammlungen ausgedünnt oder sogar eingestellt. Mancherorts blieben Ausschreibungen ohne jedes Gebot.
Vor diesem Hintergrund initiieren der Verband kommunaler Unternehmen e. V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS und der Dachverband FairWertung e. V. die Bildung eines festen Erfahrungsaustausches Alttextilien und laden zum digitalen Gründungstreffen
am 2. Juni 2021 15.00 – 16.30 ein.
Die Teilnahme am Gründungstreffen erfolgt kostenlos, die Anmeldung erfolgt online https://kommunalwirtschaft.eu/03461. Die weiteren Teilnahmekonditionen entnehmen Sie bitte den Ausführungen am Ende.
Fachlich wird der Erfahrungsaustausch von Frau Prof. Dr. Angela Dageförde (Hannover) begleitet. Die organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie die Moderation der Treffen übernimmt die Akademie Dr. Obladen GmbH.
Alttextilien haben gleichermaßen eine ordnungsrechtliche wie auch unternehmerische Dimension. In vielen Städten zeigt sich, wie sinnvoll es ist, wenn Behörden, kommunale Betriebe und gemeinnützige Organisationen abgestimmt und kooperativ agieren. Gemeinsam wollen wir in einem Erfahrungsaustausch unter Beteiligung von Behörden und Betrieben übertragbare Strategien für eine nachhaltige Textilsammlung und -verwertung erarbeiten. Vielleicht gelingt es uns, das Geschäftsfeld Alttextilien neu zu gestalten, Strategien zu formulieren sowie Innovationen voranbringen. Dabei diskutieren wir alle Aspekte der Kreislaufwirtschaft: Produktion, Konsum, Verwertung und Entsorgung bis hin zur einem höheren Sekundärrohstoffeinsatz und Fragen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Mögliche Themen, die wir bei einem Treffen beraten können, sind:
- Vergleich von kommunalen Konzepten;
- Marktbedingungen und –entwicklungen;
- Abfall- und Straßenrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen bei Containersammlungen;
- Überblick: Vergabe- und Vertragsrecht;
- Kooperationsmodelle mit gemeinnützigen Organisationen;
- Stand der Technik: Füllstandsensoren, Erfassungssoftware etc.;
- Flächenmanagement (z.B. Attraktivität & Sauberkeit der Standorte);
- Umgang mit Fehlwurf-, Überfüllungs- oder Vandalismusmeldungen;
- Gewerbliche Akteure im Sammlungsgebiet;
- Abfallvermeidung und –beratung.
Was bedeutet eigentlich Erfahrungsaustausch?
- Wir organisieren zwei bis drei Treffen pro Jahr.
- Jedes Treffen wird anhand von Fragebögen intensiv vorbereitet. Wir stimmen im Vorfeld die Themen und die Tagesordnung ab.
- Feste, dauerhafte Gruppen ermöglichen Offenheit und vertrauliches Arbeiten.
- Wir besprechen aktuelle Themen und bereiten diese in Form von kurzen Statements vor. Wir moderieren die Treffen und sorgen für einen intensiven Gedankenaustausch.
- Alle Ideen und Erkenntnisse fließen in die Dokumentation zum Nachlesen und Bearbeiten ein.
Die Teilnahmegebühr beträgt – mit Ausnahme des Gründungstreffens am 2. Juni – pro Kommune bei einem Treffen in Präsenzform 500,- € und in Form einer Videokonferenz 350,- € jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Hierbei handelt es sich um eine gebündelte Gebühr für mehrere teilnehmende Personen, die sich gemeinsam von zuständigen Behörden und durchführenden Betrieben anmelden können. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt können unterschiedliche Personen an Treffen mitwirken. Sollten eine Teilnahme an einem Termin nicht möglich sein, reduziert sich die Gebühr um 50 %. Die Kommune erhält dafür alle Unterlagen der Vor– und Nachbereitung.