Marktkommunikation 2020
MaKo 2020: Umsetzungsfragenkatalog v1.22 veröffentlicht 12.02.21

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VKU/bne/EDNA/GEODE/bdew

Die BNetzA hat am 20.12.2018 die Festlegung zur Marktkommunikation 2020 (MaKo 2020) veröffentlicht und greift damit die gesetzlichen Vorgaben nach § 60 Abs. 1 MsbG zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf. Dies betrifft insbesondere die sternförmige Messwertverteilung aus dem Backend des Messstellenbetreibers (MSB) sowie die Übertragung der Aggregationsverantwortung der Energiemengen von mit intelligente Messsystemen (iMS) ausgestatteten Marktlokationen vom Netzbetreiber (NB) auf den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Entsprechend betrifft die BNetzA-Festlegung die Lieferantenwechselprozesse Strom (GPKE, MPES), die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom) sowie die Marktprozesse zur Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). Die MaKo 2020 ist seit dem 01.12.2019 anzuwenden.

Neben den Marktprozessen rund um die MaKo 2020 bestehen für die Sparte Gas unverändert die Regelungen zu den Lieferantenwechselprozessen Gas (GeLi Gas) aus dem Jahr 2016 sowie die Wechselprozesse im Messwesen Gas (WiM Gas) aus dem Jahr 2017 fort.

In Unterstützung einer marktweit einheitlichen Anwendung von Marktprozessen werden in einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe (BDEW, bne, edna, Geode und VKU) regelmäßig begleitende Umsetzungshilfen in Form von Anwendungshilfen und entsprechenden Umsetzungsfragenkatalogen erarbeitet und veröffentlicht.

Die nun aktualisierte Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation“ (v1.22) greift aktuelle prozessuale Umsetzungsfragen zu den Themengebieten GPKE, GeLi Gas, WiM Gas, WiM Strom, MaBiS, MPES, Netzbetreiberwechsel und Mehr-/Mindermengenabrechnung auf.

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