Viele Unternehmen haben wichtige Meilensteine bei der Implementierung des Redispatch 2.0 genommen. Unabhängig davon ist es in der Branche zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Zielprozesse noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird. Angesichts dessen wurde in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWi kurzfristig eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 erarbeitet und veröffentlicht.
Ab dem 1. Oktober 2021 treten Neuregelungen zum Netzengpassmanagement in Kraft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus („NABEG 2.0“) vom 13. Mai 2019.
Das sog. Redispatch 2.0 umfasst dann die Anpassung von konventioneller Erzeugung und bezieht zugleich die Kapazitäten der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit ein. Hierdurch wird ab dem o. g. Stichtag die engpassbedingte Abregelung von EE- und KWK-Anlagen, das sog. Einspeisemanagement, in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch integriert.
Viele Unternehmen haben wichtige Meilensteine bei der Implementierung des Redispatch 2.0 genommen. Unabhängig davon ist es in der Branche zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Zielprozesse noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird.
Angesichts dessen wurde in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWi kurzfristig eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 erarbeitet und veröffentlicht. Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten. Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen, bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen.
Kernelemente der Übergangslösung:
- Die Bilanzkreisbewirtschaftung erfolgt in der Übergangslösung weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten (BKV),
- für die Ermittlung der jeweiligen finanziellen Kompensation des Bilanzkreisverantwortlichen hat der BDEW Regelungen als Branchenlösung erarbeitet und
- die entstehenden Aufwendungen für die finanzielle Kompensation können durch den Anschlussnetzbetreiber (ANB) für den Gültigkeitszeitraum der Übergangslösung gewälzt werden.
Weiterführende Informationen zu Bilanzkreisbewirtschaftung und Detailprozessen sowie der rechtlichen Einordnung und zeitlichen Begrenzung der Übergangslösung stehen unter diesem Link zur Verfügung.
Allen Anschlussnetzbetreibern, die einen bilanziellen Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 gemäß § 13a Absatz 1a EnWG zum 1. Oktober 2021 nicht leisten werden, wird dringend empfohlen, die BKV an ihrem Netz in den kommenden Tagen entsprechend zu informieren und die gemeinsame Umsetzung der Übergangslösung abzustimmen. Hierfür steht unter o. s. Link ein Musteranschreiben zur Verfügung.
Im VNB-Portal der Community auf kommunaldigital.de stehen diese und jeweils aktuelle Informationen zu Redispatch 2.0 zur Verfügung und können dort diskutiert werden. Die Nutzung ist für VKU-Mitgliedsunternehmen kostenlos.