Ab dem 01.10.2021 treten Neuregelungen zum Netzengpassmanagement in Kraft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus („NABEG 2.0“) vom Mai 2019.
Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum Redispatch 2.0 erfordert die Neugestaltung von Koordinierungsprozessen und des Datenaustausches zwischen Netzbetreibern und zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Aggregatoren.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu verschiedene Festlegungen getroffen. Weiter wurden im BDEW-Projekt Redispatch 2.0 begleitende Dokumente zur Unterstützung der betroffenen Marktrollen bei der Vorbereitung und Umsetzung des Redispatch 2.0 erarbeitet und veröffentlicht.
Der VKU pflegt von Anbeginn einen steten Austausch zu verschiedenen Redispatch-Projekten und informiert regelmäßig über relevante Neuerungen. Ziel ist es, sich im Interesse der VKU-Mitgliedsunternehmen für einen erfolgreichen Gesamtprozess bereichernd einzubringen und den Informationsaustausch zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund findet sich in der Anlage eine Übersicht zu den Redispatch 2.0 betreffenden BNetzA-Festlegungen und relevanten Begleitdokumenten, die dort zur besseren Auffindbarkeit jeweils verlinkt sind.
Als Begleitdokumente beispielhaft genannt werden sollen an dieser Stelle die kürzlich veröffentlichte Anwendungshilfe „Redispatch 2.0: Häufig gestellte Fragen und Antworten“, die Anwendungshilfe „für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter für die Umsetzung der neuen Redispatch-2.0-Prozesse“ oder die aktualisierte Version der „Detailprozesse für die Netzbetreiberkoordination im Redispatch 2.0“.
Im VNB-Portal der Community auf kommunaldigital.de stehen diese und jeweils aktuelle Informationen zu Redispatch 2.0 zur Verfügung und können dort diskutiert werden. Die Nutzung ist für VKU-Mitgliedsunternehmen kostenlos.