Energiewirtschaft und Umweltverbände fordern weitere Schritte zur Verbesserung der Genehmigungssituation für die Windenergie
UMK-Beschluss zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung für Windenergieanlagen
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 15.05.2020 einen Vollzugshinweis zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung für Windenergieanlagen beschlossen und einen „Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA“ zur Kenntnis genommen. Energiewirtschaft und Umweltverbände fordern weitere Schritte, um die Genehmigungssituation für Windenergievorhaben zu verbessern.
03.06.20
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 15.05.2020 einen Vollzugshinweis zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung für Windenergieanlagen beschlossen und einen „Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA“ zur Kenntnis genommen. Energiewirtschaft und Umweltverbände fordern weitere Schritte, um die Genehmigungssituation für Windenergievorhaben zu verbessern.
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 15.05.2020 einen Vollzugshinweis zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung für Windenergieanlagen beschlossen und einen "Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA" zur Kenntnis genommen. Beide Papiere waren von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und zusammen mit einem dritten Papier, nämlich einem "Methodenvorschlag" zur Signifikanzprüfung den Energieverbänden am 21.04.2020 vorgestellt worden. Erklärtes Ziel ist es, die Anwendung des Naturschutzrechts zu vereinheitlichen und damit die Rechtssicherheit zu verbessern.
Der VKU sieht die isolierte Beschlussfassung kritisch und hatte sich dafür ausgesprochen, dass alle Entwürfe im Zusammenhang diskutiert werden. Nach Einschätzung des VKU haben die Hinweise zur Signifikanzprüfung die Tendenz, die Windenergie eher zu blockieren als zu ermöglichen, z. B. durch die mehrfache Bezugnahme auf das Helgoländer Papier. Die UMK hat nun eine Ad-hoc-Bund-/Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt, einen Vorschlag vorzubereiten, an dem die Länder ihre Leitfäden zur Ermittlung von Signifikanzschwellen orientieren können. Ziel ist eine Befassung der 95. UMK im Herbst 2020.
Viele Windenergievorhaben von Mitgliedsunternehmen des VKU leiden darunter, dass die artenschutzrechtlichen Vorgaben unklar sind und von den Behörden nicht einheitlich angewendet werden. Dies führt dazu, dass Genehmigungen leicht angreifbar sind oder von verunsicherten Behörden gar nicht erst erteilt werden. Daher wird der VKU den Prozess begleiten und sich dafür einsetzen, dass dadurch eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts geschaffen wird. In diesem Zusammenhang hat sich der VKU einem gemeinsamen Statement von Energiewirtschaft und Umweltverbänden angeschlossen. Darin fordern die Unterzeichner weitere Schritte, um das erklärte Ziel, die Beschleunigung, Rechtssicherheit und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Einklang mit dem Artenschutz, zu erreichen. Die zügige Verbesserung der Genehmigungssituation für WEA-Vorhaben ist essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele.