450 MHz-Frequenzvergabe

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Die derzeitigen Nutzungsberechtigungen von 2x4,74 MHz im 450-MHz-Frequenzband, werden ab 2021 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) neu zugeteilt.

Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben bereits 2017 ihren Bedarf an den Frequenzen bei der BNetzA angemeldet, um darüber das Stromnetz, Erzeugungsanlagen, Ladesäulen oder auch Smart Meter Gateways per Funk überwachen und steuern zu können. Im Zuge der Energiewende und des Umbaus des Energiesystems ist in Zukunft ein höheres Maß an Aktorik und Sensorik für die Systemstabilität notwendig.

Die Verteilnetzbetreiber (VNB) haben einen dringenden Bedarf an der Nutzung der 450-MHz-Funkfrequenz, da sie eine gute Flächen- und Gebäudedurchdringung aufweist und schwarzstartfähig d. h. im Falle eines Stromausfalls schnell wieder verfügbar wäre.

Der Beirat der BNetzA hat die Bedarfe der Energiewirtschaft seit Langem anerkannt und eine alleinige Vergabe an die Branche gefordert. Einige Landesregierungen hatten sich inzwischen zugunsten der Nutzung der Frequenzen für Anwendungen der kritischen Infrastrukturen positioniert. Zugleich hat sich eine Vielzahl der Innenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2020 für einen Verzicht auf die 450-MHz-Frequenzen zugunsten der BOS ausgesprochen. Die für die BOS erforderlichen Breitbanddienste können bereits heute in dem technisch und wirtschaftlich besser geeigneten und weltweit vorrangig genutzten 700-MHz-Frequenzband realisiert werden. Dem Aufruf folgend hatte die BNetzA im Juli 2020 die Konsultation der Vergabe- und Ausschreibungsbedingungen gestartet und im September 2020 beendet. Die Konsultation fand - wie bereits vorherige Verfahrensschritte - „unter Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung“ statt.

Die Verbände BDEW und VKU haben am 28.08.2020 eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, welche die skizzierten Vergabemerkmale weitestgehend begrüßt und teilweise konkretisiert, bspw. Anforderungen an einen Funknetzbetreiber. Am 14.09.2020 machte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz durch Energiewirtschaft und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. VKU und BDEW lehnte diese erneuten Vorschläge mit gemeinsamer Stellungnahme vom 16.09.2020 aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen ab.

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung haben sich in der ersten Novemberwoche geeinigt, die 450-MHz-Funkfrequenzen ab 2021 vorrangig an die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben.

Am 16.11.2020 erfolgte eine BNetzA-Einigung der Präsidentenkammer mit dem Beirat (sog. „Benehmensentscheidung“), so dass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann. Der VKU hat sich hierzu am 16.11.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem BDEW positiv geäußert und am 17.11.2020 die Mitgliedschaft per Geschäftsführerbrief informiert. Der getroffene politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt. Die Details für die Mitnutzung ungenutzter Kapazitäten werden seitens der BNetzA noch dargelegt. Dazu wird die Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Vergabe an die Energie- und Wasserwirtschaft ist daher ein wichtiger Erfolg für die VKU-Mitglieder und den VKU selbst. Die Zuteilung der Frequenz an das Branchenunternehmen 450connect GmbH als 4x25-Modell muss nun abschließend umgesetzt werden. Mit einem Anteil von 25 % und verteilt auf zahlreiche kommunale Unternehmen, wird die Versorger-Allianz 450 GmbH Co. KG als ebenfalls kommunales Unternehmen, die Interessen der Kommunalwirtschaft wirksam in dem Gemeinschaftsunternehmen vertreten.

Das Ausschreibungsverfahren zum Aufbau und Betrieb des 450-MHz-Funknetzes ist mit der Benehmensentscheidung eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18.12.2020 ihre Bewerbungen bei der BNetzA einreichen. Für die Zuteilung der Frequenzen muss der erfolgreiche Bewerber eine Gebühr in Höhe von rund 113 Millionen Euro zahlen. Die Gebühr ist damit unerwartet höher als angenommen und hat insbesondere beim 450-MHz-Konsortium für Kritik gesorgt. Nach Auswertung und Bewertung der Bewerbungen entscheidet die Bundesnetzagentur anhand der Ausschreibungskriterien über den Zuschlag an den erfolgreichsten Bewerber und teilt die Frequenzen befristet bis Ende 2040 zu.

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