Am 16. August 2021 erfolgte durch die förmliche Vorab-Bekanntmachung der Details zur Ausschreibung des Deutschlandnetzes ein weiterer Meilenstein hin zu einem flächendeckenden Schnellladenetz in Deutschland. Im Rahmen eines Live-Webevents stellten Bundesverkehrsminister Scheuer, Vertreter des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held die Eckpunkte der Ausschreibung für den Bau und Betrieb von zunächst 900 Standorten in ländlichen und urbanen Räumen vor. Parallel dazu fand die Veröffentlichung der förmlichen Vorabbekanntmachung auf dem e-Vergabe-Portal des Bundes statt und die Portalseite des Deutschlandnetzes auf der Plattform des Standorttools wurde freigeschaltet.
Die 900 Standorte verteilen sich auf 23 Lose in sechs Regionen in ganz Deutschland. Innerhalb einer Region überschneiden sich die Lose. Ein Bieter kann insgesamt maximal drei Lose, innerhalb einer Region aber nur ein Los gewinnen. Der Beginn der Ausschreibung ist für Mitte September 2021 vorgesehenen. Die Standorte selber sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2023 weitgehend in Betrieb sein.
Der VKU ist der Auffassung, dass das Programm ein wichtiger Faktor für den flächendeckenden Durchbruch der Elektromobilität ist und zu einer schnell ansteigenden Nachfrage nach öffentlich zugänglichen und nichtöffentlichen Ladelösungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen führen kann. Mit Blick auf das laufende Jahrzehnt werden die Ladebedarfe insgesamt deutlich zunehmen. Das zeigen auch die Ergebnisse der BMVI-Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ aus dem Jahr 2020. Der sprichwörtliche Kuchen wird größer. Die geplanten Standorte der bevorstehenden Ausschreibung sind der Anfang und die Basis für die Entscheidung vieler Unternehmen und Verbraucher, auf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu setzen.
Gleichwohl müssen einige Herausforderungen für den weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für dieses Programm und darüber hinaus immer noch gelöst werden. Der wichtigste Punkt ist die Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Hier muss es gelingen, neben weiteren Flächen im Eigentum der Kommunen, der Länder und des Bundes auch die Flächenpotenziale zum Beispiel des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes und der Wohnungswirtschaft zu aktivieren. Deshalb fordert der VKU die kommende Bundesregierung dazu auf, nach der Bundestagswahl im September den erfolgreichen Multi-Stakeholderdialog im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ in der nächsten Legislaturperiode des Bundestags fortzusetzen und weitere wichtige Verbände dazu einzuladen.