Der Arbeitgeber kann diese selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz seit 1997 bei der sicheren Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium basiert auf neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und gliedert sich in drei Teile. Teil 1 vermittelt branchenunabhängiges Grundwissen zur Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes. Teil 2 stellt die einzelnen Gefährdungsfaktoren ausführlich dar und zeigt dazugehörige Schutzmaßnahmen auf. Im dritten Teil werden konkrete Handlungshilfen zur Verfügung gestellt.
Es bleibt Aufgabe der Arbeitsschutzfachleute, die Auslegungsspielräume der Regelungen durch branchen- bzw. betriebsspezifische Maßnahmen zu füllen.
Die aktualisierte Fassung steht ab sofort kostenlos als PDF-Dokument im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung zur Verfügung.