Anlässe zur Beurteilung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es viele. Beurteilungen sollen immer objektiv und unbefangen die Leistungen und Leistungspotentiale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen. Dafür steht dem Beurteilenden ein Beurteilungsspielraum zu. Nicht immer ist das so einfach wie es scheint. Nicht nur geschlechterbezogene Eindrücke bewirken ungewollt und unbewusst eine Diskriminierung einzelner Beurteilter. Besonders bedeutsam werden Beurteilungsgespräche wenn entgeltrelevante Entscheidungen zu treffen sind.
Die dienstliche Beurteilung besteht in der Regel aus einem Soll-Ist-Vergleich, des für die Tätigkeit erforderlichem Anforderungsprofils. Hierfür sind fachliche und persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen heranzuziehen. Einzelmerkmale, die am Arbeitsplatz nicht gefordert bzw. nicht beobachtbar sind, dürfen nicht einfließen. Für eine objektive und gerechte Beurteilung ist es unerlässlich, sich die eigene Sicht bewusst zu machen und sich mögliche Beurteilungsfehler immer mal wieder zu vergegenwärtigen und sich selbst zu hinterfragen. Die Arbeitsgruppe Gleichstellung im VKU Abfallwirtschaft und Stadtreinigung möchte damit einen Beitrag zum Umgang mit möglichen Fehlern bei Beurteilungen sowie deren Vermeidung leisten.
Für Mitglieder steht im mitgliedergeschützten Bereich die Personalinformation "Einflüsse bei Beurteilungen" zum Download zur Verfügung.