In Deutschland erheben 13 Bundesländer unterschiedlich ausgestaltete Wasserentnahmeentgelte. Die aktualisierte VKU-Grafik mit Stand 2020 liefert eine vergleichende Darstellung der Abgabensätze für die öffentliche Wasserversorgung und des jährlich erzielten Gesamtaufkommens, das im Wesentlichen von den öffentlichen Wasserversorgern gezahlt wird und sich damit auf die Wasserentgelte auswirkt.
Der Vergleich der Bundesländer macht eine deutliche Spreizung der Abgabensätze sichtbar. So werden beispielsweise in Sachsen 1,5 Cent pro Kubikmeter, in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt 5 Cent pro Kubikmeter erhoben. In Berlin liegt der Abgabensatz hingegen mit 31 Cent pro Kubikmeter am höchsten. In der Mehrzahl der Bundesländer, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, liegt der Abgabensatz für die kommunale Wasserversorgung bei oder unterhalb von 10 Cent pro Kubikmeter. Im Vergleich zum Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg und in Hamburg die Entgelte erhöht, während sie in Sachsen gesenkt wurden.
Die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen für die Erhebung der Wasserentnahmeentgelte sind sehr heterogen ausgestaltet und unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Abgabensätze. Auch in den Geltungsbereichen für Grund- und Oberflächenwasser, bei der Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen oder auch bei der Zweckbindung der Mittelverwendung gibt es Unterschiede. Oftmals gelten für die öffentliche Wasserversorgung höhere Abgabensätze als für andere Nutzergruppen. Jedoch sollte die Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge keinem höheren Entgeltsatz unterliegen und dadurch gegenüber anderen Wassernutzungen benachteiligt werden. Insbesondere die Landwirtschaft darf als bedeutender Verursacher diffuser Gewässerbelastungen nicht ausgenommen oder durch reduzierte Abgabensätze bevorteilt werden.
In der Summe aller Bundesländer, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, wird im Jahr 2020 voraussichtlich ein Aufkommen von etwa 430 Millionen Euro erzielt. Nicht in jedem Bundesland besteht für die Verwendung der Einnahmen eine gesetzlich verankerte Zweckbindung. Die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes wirkt sich unmittelbar auf die Kosten der Trinkwasserversorgung aus und führt zu einer Erhöhung der Wasserentgelte für die Kunden. Da das Gesamtaufkommen aus den Wasserentnahmeentgelten zum Großteil von der öffentlichen Wasserversorgung generiert wird, sollte es zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes vorgesehen werden. Um die Akzeptanz der Wasserentnahmeentgelte zu erhöhen ist eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung unabdingbar. Die wenigsten Landesgesetze sehen bislang Berichtspflichten vor, die einen Einblick in die tatsächliche Mittelverwendung ermöglichen.