In Deutschland erheben derzeit 13 Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt in unterschiedlicher Höhe und Ausgestaltung. Die aktualisierte VKU-Grafik liefert mit Stand 2022 eine vergleichende Darstellung der Abgabensätze für die öffentliche Wasserversorgung und des jährlich erzielten Gesamtaufkommens laut der jeweiligen Haushaltspläne der Bundesländer.
Die Abgabensätze weisen bundesweit teilweise deutliche Unterschiede auf. Sachsen erhebt mit 1,5 Cent/m3 im Vergleich das niedrigste Entnahmeentgelt. Zusammen mit Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt (5 Cent/m3) und Rheinland-Pfalz (6 Cent/m3) gehört es damit zur Gruppe der Bundeländer deren Abgabensätzen weniger als 10 Cent/m3 betragen. Berlin erhebt mit 31 Cent/m3 das höchste Entgelt, gefolgt von Hamburg mit 17,47 Cent/m3. In Hamburg wurde der Abgabesatz im Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben. In Niedersachsen hat sich das Entnahmeentgelt verdoppelt und beträgt dort nun 15 Cent/m3.
In Bayern, Hessen und Thüringen wird derzeit auf die Erhebung einer Abgabe auf Wasserentnahmen verzichtet. Während aus dem Hessischen Umweltministerium zuletzt zu hören war, dass ein „Wassercent“ grundsätzlich als sinnvoll erachtet wird, um den sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern, sollen konkrete Optionen für eine mögliche Umsetzung zunächst bis 2023 anhand einer Studie erarbeitet werden. Und auch in Bayern ist die Einführung eines „Wassercents“ mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum „Klimaland Bayern“ im Sommer 2021 auf die politische Agenda gerückt.
Die bestehenden landesspezifischen gesetzlichen Regelungen für die Erhebung der Wasserentnahmeentgelte sind sehr heterogen ausgestaltet und unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Abgabensätze. Auch in den Geltungsbereichen für Grund- und Oberflächenwasser, bei der Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen oder auch bei der Zweckbindung der Mittelverwendung gibt es Unterschiede. Oftmals gelten für die öffentliche Wasserversorgung höhere Abgabensätze als für andere Nutzergruppen. Jedoch sollte die Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge keinem höheren Entgeltsatz unterliegen und dadurch gegenüber anderen Wassernutzungen benachteiligt werden. Insbesondere die Landwirtschaft darf als bedeutender Verursacher diffuser Gewässerbelastungen nicht ausgenommen oder durch reduzierte Abgabensätze bevorteilt werden.
In der Summe aller Bundesländer, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, wird im Jahr 2022 laut Haushaltsplanung voraussichtlich ein Aufkommen von etwa 454 Mio. Euro erzielt. Nicht in jedem Bundesland besteht für die Verwendung der Einnahmen eine gesetzlich verankerte Zweckbindung. Die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes wirkt sich unmittelbar auf die Kosten der Trinkwasserversorgung aus und führt zu einer Erhöhung der Wasserentgelte für die Kunden. Da das Gesamtaufkommen aus den Wasserentnahmeentgelten zum Großteil von der öffentlichen Wasserversorgung generiert wird, sollte es zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes vorgesehen werden. Um die Akzeptanz der Wasserentnahmeentgelte zu erhöhen ist eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung unabdingbar. Die wenigsten Landesgesetze sehen bislang Berichtspflichten vor, die einen Einblick in die tatsächliche Mittelverwendung ermöglichen.