Trockenheit und Hitzeperioden werden die kommunale Wasserwirtschaft voraussichtlich auch in den kommenden Jahren vor Herausforderungen stellen. Nach den Erfahrungen aus den letzten Sommern kann, so ein Ergebnis einer Mitgliederbefragung, in den meisten Fällen mit geeigneten Maßnahmen vor Ort reagiert werden, ohne dass es zu Versorgungsengpässen kommt. Wichtig und in der Regel erfolgreich ist die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig haben sich aber auch Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverbote als wichtige und situativ notwendige Instrumente erwiesen.
Für Situationen, in denen sich eine akute Wasserknappheit und ein damit verbundener Versorgungsengpass abzeichnen und deswegen Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote erforderlich werden, soll die vorliegende Handreichung den beteiligten Akteuren auf allen Ebenen Orientierung bieten. Sie wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des VKU unter enger Beteiligung von Praxisvertretern aus kommunalen Wasserversorgungsunternehmen, den Landkreisen als untere Wasserbehörden sowie von Städten und Gemeinden erarbeitet und soll durch die fachlichen und juristischen Einordnungen und die Bündelungen von Praxiserfahrungen Einblicke in den aktuellen bundesweiten Erfahrungshorizont liefern.
Welche Indikatoren unterstützen die Lagebewertung und helfen bei der Entscheidung, wann Einschränkungen der Wasserverwendung erforderlich werden? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Wasserbehörden, Gebietskörperschaften und Wasserversorger und wie können Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote rechtlich zulässig gestaltet werden? Wie kann die begleitende Kommunikation aussehen? Diese Fragestellungen werden durch die gemeinsame Hilfestellung aufgegriffen und mit Erfahrungen aus der Praxis untersetzt.