Abwasserentgelte werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die sich von Region zu Region unterscheiden. Deshalb bestimmt der Standort die Kosten, die mit der Entsorgung des Abwassers anfallen. Planung, Bau und Betrieb der Abwasserbeseitigung wird durch naturräumliche Gegebenheiten wie meteorologische, hydrologische, geologische und topographische Verhältnisse im Entsorgungsgebiet maßgeblich bestimmt. Die Siedlungsstruktur und die historische und zukünftige Entwicklung im Entsorgungsgebiet haben Auswirkungen auf die erforderliche Infrastruktur und die technischen und betrieblichen Anforderungen an die Abwasserableitung und -behandlung. Auch nutzungsbedingte Gegebenheiten unterscheiden sich je nach Zusammensetzung von häuslichen und industriellen Nutzern und wirken sich auf die Infrastruktur und die Abwasserzusammensetzung und damit auch auf die Anforderungen an die Behandlung aus.
Neben den Einflüssen durch Natur und Umwelt, Siedlungsraum und Nutzer werden die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung durch die rechtlichen Anforderungen geprägt. Da ein großer Teil der Kosten für die Abwasserbeseitigung fix ist, machen diese einen maßgeblichen Anteil des Entgeltbedarfs aus. Wie diese fixen Kosten in die Kalkulation der Entgelte einfließen, regeln die Kommunalabgabengesetze der Länder, die in dieser Hinsicht deutliche Unterschiede in ihren Anforderungen aufweisen.
Nicht zuletzt können Abwasserentgelte auch deshalb unterschiedlich ausfallen, weil sie sich je nach Abwasserentsorger aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen. So gibt es bei der Zusammenstellung von Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Grundentgelten je nach Abwasserentsorger verschiedene Entgeltmodelle. Dadurch ist ein direkter Vergleich verschiedener Abwasserentgelte – z. B. anhand von Musterhaushalten – meist wenig aussagekräftig.
Die VKU Arbeitsgruppe Abwasserentgelte erarbeitet zurzeit einen umfassenden „Faktencheck Abwassergebühren und -preise“. Weitere Informationen erhalten Sie dazu in Kürze.