Verpackungen
EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt trat die EU-Verpackungsverordnung am 11.02.2025 in Kraft und schließt damit ein viel diskutiertes Dossier auf europäischer Ebene ab. Die Regelungen gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und bedürfen insofern keiner weiteren Umsetzung. Wechselwirkungen auf die Verpackungsentsorgung in Deutschland sind zu erwarten, wobei das deutsche Duale System in seinen Grundzügen von den Regelungen nicht in Frage gestellt wird.

13.03.25

Mit der nunmehr in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung sollen Regelungen für EU-weite Standards für überflüssige Verpackungen eingeführt, Mehrwegverpackungen als Ersatz für Einwegkunststoffverpackungen gefördert sowie ein Verbot bestimmter Arten verschwenderischer Verpackungen - z.B. Einwegverpackungen in Restaurants und Cafés - forciert werden. Außerdem sollen bis 2030 alle Verpackungen recycelbar sein.

Im Rahmen des zweiten Teils des Kreislaufwirtschaftspakets hatte die Europäische Kommission am 30.11.2022 eine neue Verpackungsverordnung (vormals Richtlinie) vorgeschlagen. Um das Ziel einer Verringerung von Verpackungsabfällen zu erreichen, beinhaltet der Vorschlag verbindliche Ziele für Wiederverwendungs- oder Nachfüllsysteme, die Erhöhung der Recyclingquoten, die Einführung eines Mindestrezyklateinsatzes, eine Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030, die Kompostierbarkeit bei bestimmten Verpackungsarten, die Einführung eines verpflichtenden Pfandsystems für Aluminiumdosen und Kunststoffflaschen sowie die Implementierung von einheitlichen Symbolen zur Mülltrennung, um damit den Verbrauchern die korrekte Abfalltrennung zu erleichtern.

Genaue Vorgaben dazu, wie solche Symbole aussehen können, enthält die Verordnung derzeit noch nicht. Hier steht ein sog. delegierter Rechtsakt der EU-Kommission aus, der diese Fragen adressieren soll. Diskutiert wird ein sog. Pictogramm-System, welches erstmals 2016 in Dänemark entwickelt und seitdem ebenfalls in Schweden (2020), Island (2020) und Norwegen (2020) eingeführt wurde. Angestrebt ist die aktuelle Vorgabe zunächst nur für Verpackungen, also Fraktionen wie beispielsweise Kunststoffe, Holz, Aluminium, Glas, Papier und Karton. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zukünftig auch für weitere Fraktionen ähnliche Vorgaben zu EU-einheitlichen Symbolen geben könnte.

Die entsprechende einheitliche Kennzeichnung wird eine umfassende Aufgabe und Herausforderung für die kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen werden. Derzeit gibt es weder für ganz Deutschland noch innerhalb der einzelnen Bundesländer Vorgaben zu einer einheitlichen Symbolik oder Farbgebung für die Abfallsammlung.

Durch die Ausgestaltung des Dossiers als Verordnung gelten die Vorgaben unmittelbar und müssen zum Zeitpunkt ihrer Geltung (größtenteils zum 12.08.2026) umgesetzt werden. Dennoch wird eine umfangreiche Anpassung der deutschen Gesetze (vor allem des VerpackG) erfolgen müssen, um die Vorgaben korrekt zu implementieren. Einzelne Regelungen müssen im Nachgang noch mittels delegierter Rechtsakte durch die EU-Kommission geregelt werden.

Neben den bereits dargestellten Regelungen wird vor allem zu klären sein, welche Auswirkungen die Verordnung auf das deutsche Duale System haben wird. Die europäischen Vorgaben stellen dies nicht grundsätzlich in Frage, an einzelnen Punkten dürfte jedoch nachzuschärfen sein.

Auch die Frage nach kompostierbaren Verpackungen, die der VKU mangels tatsächlicher Kompatibilität mit den Anlagen ablehnt, wird zu einem späteren Zeitpunkt virulent werden. Problematisch sind hier Bestrebungen der EU, verschiedene sog. kompostierbare Plastiken auch in den Biotonnen zu erlauben. Nach Ansicht des VKU können sich diese jedoch in den in Deutschland üblichen Verrottzeiten nicht ausreichend zersetzen. Rechtssicher wird die Möglichkeit, die Entsorgung dieser Plastiken über die Biotonnen zu verbieten, über Regelungen in den Abfallsatzungen. Sollte im jeweiligen örE-Gebiet eine entsprechende Entsorgung nicht gewünscht sein, rät der VKU zur Etablierung derartiger Satzungsregelungen.