Neue Publikation erschienen
Managementsysteme unter dem Gesichtspunkt der Minimierung von Haftungsrisiken

Die Herausforderungen an die oberste Leitungsebene der deutschen Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsunternehmen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Immer neue Verantwortlichkeiten sind zu übernehmen und die Führungsaufgaben werden komplexer vor dem Hintergrund von Lieferkettenproblemen, Energiekrisen, Fachkräftemangel, schwacher Konjunktur und geopolitischen Herausforderungen.

23.09.24

Die Führungskräfte haben einerseits ihr Unternehmen strukturell so rechtssicher aufzustellen, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt und delegiert sind, aber sie haben andererseits auch sich selbst abzusichern.

Die neue Veröffentlichung mit dem Titel „Managementsysteme für Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haftungsminimierung“ untersucht die verschiedenen Managementsysteme unter dem spezifischen Gesichtspunkt ihres Beitrags zu einer Absicherung der Geschäftsführung mit Blick auf ihre Organisationsverantwortung.

Managementsysteme sind Hilfsmittel, die die jeweilige Geschäfts- bzw. Betriebsführung dabei unterstützen sollen, ihrer Organisationsverantwortung nachzukommen und zu gewährleisten, dass das Unternehmen rechtskonform betrieben wird und Risiken für das Unternehmen erkannt und nach Möglichkeit abgewendet werden können. Die Managementsysteme wurden in dieser Infoschrift danach eingeteilt, ob sie rechtlich verpflichtend einzuführen sind. Sofern eine diesbezügliche Verpflichtung nicht besteht, wurden die Managementsysteme nach ihrer Relevanz für eine Minimierung von Haftungsrisiken der Geschäftsleitung in dringend zu empfehlen oder nachrangig einzuführen eingeteilt.

Aufgrund der nur begrenzten Kapazitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen wurde somit eine Auswahl an Managementsystemen getroffen, die implementiert werden sollten. Es wird betont, dass die entsprechenden Empfehlungen mit Blick auf den Beitrag der entsprechenden Managementsysteme zur Minimierung von Haftungsrisiken gemacht werden. Damit ist auch gesagt, dass in dieser Hinsicht als „nachrangig“ eingestufte Managementsysteme unter anderen Gesichtspunkten (Unternehmenspolitik, Außenwirkung, Marketing, etc.) sehr wohl ihre Berechtigung haben können und dann auch eingeführt werden sollten. Diese Entscheidung muss im Einzelfall von jedem Unternehmen entsprechend seiner Prioritäten getroffen werden.

Die Infoschrift steht für unsere Mitglieder hier im mitgliedergeschützten Bereich zum Download bereit.