Recht
Spezialisierte Rechtsanwälte müssen neueste BGH-Rechtsprechung kennen
Wer Mandanten nicht über Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung informiert, macht sich möglicherweise haftbar. Daher muss man auch die BGH-Datenbank kennen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Jena.
15.04.24
Wer Mandanten nicht über Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung informiert, macht sich möglicherweise haftbar. Daher muss man auch die BGH-Datenbank kennen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Jena.
Das OLG Jena hat mit rechtskräftigem Urteil vom 26.01.2024 (Az.: 9 U 364/18) entschieden, dass auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwälte, die mit einer Vielzahl ähnlich gelagerter Verfahren mandatiert sind, die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung in besonderem Maße zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beratung der Mandanten zu berücksichtigen haben.
Diese Rechtsanwälte haben die Pflicht, sich über die online verfügbare Entscheidungsdatenbank des BGH über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu informieren. Diese Beratungspflicht gegenüber den Mandanten trifft den Rechtsanwalt nicht nur bei Beginn des Mandats, sondern besteht während der Durchführung des Mandats zu jedem Zeitpunkt fort.
Dies bedeute, dass im Fall einer Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage im Laufe eines Verfahrens der Rechtsanwalt seinen Mandanten über eine damit verbundene Verschlechterung der Erfolgsaussichten aufklären müsse. Dies komme insbesondere dann in Betracht, wenn eine zu Beginn des Rechtsstreits noch ungeklärte Rechtsfrage in einem anderen Verfahren höchstrichterlich geklärt wird und danach das Rechtsschutzbegehren des Mandanten keine Aussicht mehr auf Erfolg hat.