Hierüber informierte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Pressemitteilung vom 18.12.2024. Eine Speicherung dieser Forderungen erfolgt dann nur noch für 18 Monate statt wie bisher für 36 Monate. Etwa 56.000 derartige Forderungen werden zudem direkt gelöscht, da sie bereits mindestens 18 Monate bei der Schufa Holding AG gespeichert sind.
Damit wird ein Teil der neuen Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die Wirtschaftsauskunfteien umgesetzt. Die neue Regelung sieht vor, dass grundsätzlich personenbezogene Daten über ausgeglichene Forderungen für 36 Monate gespeichert werden. Die Speicherung wird aber auf 18 Monate verkürzt, wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind: Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Auskunftei ausgeglichen, der Auskunftei wurden in diesen 18 Monaten keine weiteren Negativdaten (z.B. weitere Zahlungsstörungen) zu der betroffenen Person übermittelt und es liegen keine Informationen über sie aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.