Bio

 

Die getrennte Erfassung von Bioabfällen hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits Anfang der 1980er Jahre entstanden erste Initiativen zur getrennten Sammlung und Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen. In den 1990er Jahren wurde die getrennte Erfassung von Gartenabfällen sowie die in einer speziellen Biotonne gesonderte Einsammlung von Bioabfällen bundesweit eingeführt. Seit 2015 ist eine getrennte Erfassung von Bioabfällen gemäß § 11 Abs. 1 KrWG gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet die Kommunen, ihren Bürgern ein System zur Getrenntsammlung von Bioabfall bereitzustellen. Auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte sprechen für die Getrenntsammlung von organischen Abfällen und somit für die Einführung der Biotonne. Bioabfall ist eine wertvolle Ressource, die zu Biogas und Kompost weiterverarbeitet wird. Kompost wiederum ist ein wertvolles Bodenverbesserungsmittel.