Das Bundeskabinett hat noch vor Weihnachten die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 - kurz DAS 2024 - beschlossen. Die DAS ist eine wesentliche Säule des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes. Die vorfristige Veröffentlichung der Strategie folgt einer wesentlichen Forderung des VKU. Ein nachhaltiger Finanzierungsplan fehlt weiterhin.
Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Das Gesetz, das Mitte 2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Bundesregierung zur Erstellung einer neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Ziele der Strategie sind insgesamt sieben sogenannten Clustern zugeordnet. Die Cluster mit entsprechenden Handlungsfeldern sind bereits im Anpassungsgesetz vorgegeben. Für die kommunale Wasserwirtschaft sind vor allem der Cluster „Wasser“ sowie der „Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“ von Bedeutung. Die nun veröffentlichte Anpassungsstrategie unterfüttert die Cluster und Handlungsfelder mit messbaren Zielen, spezifischen Maßnahmen und Indikatoren. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser. Mit der Wahl einer Strategie will die Bundesregierung die ständige Weiterentwicklung der Ziele zum Ausdruck bringen. So soll die DAS alle vier Jahre aktualisiert werden.
Die Bundesländer können sich der „Bundes“-DAS 2024 bedienen, müssen es aber nicht. Laut Gesetz sind sie nur verpflichtet bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 jeweils eine (eigene) Klimaanpassungsstrategie zu erstellen.
Licht und Schatten der DAS 2024
Der VKU begrüßt die frühzeitige Veröffentlichung der DAS 2024. Laut Gesetz hätte diese erst zum 01. Oktober 2025 vorgelegt sein müssen. Damit können auch kommunale Unternehmen besser ihre Planung auf mögliche Anpassungsmaßnahmen ausrichten. Kommunale Unternehmen werden als Träger öffentlicher Belange von dem Klimaanpassungsgesetz adressiert.
Die Struktur der nun vorliegenden DAS 2024 zeigt sich zudem verbessert. Die Strategie bedient sich auch namentlich der bereits bestehenden Deutschen Anpassungsstrategie als Grundlage und auch die Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Monitoringpflichten sind besser mit bestehenden Normen und Instrumenten verknüpft und abgeglichen (EU-Wasserrahmenrichtlinie, EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, Nationale Wasserstrategie usw.). Der VKU hatte dies dezidiert gefordert. Inhaltlich haben die Verantwortlichen zudem einige kritisierte Indikatoren (z. B. „Wasserrechte“) gestrichen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der DAS 2024 ist, dass sie schlicht nicht fertig ist. Eine Reihe von Indikatoren fehlen bzw. befinden sich noch in der Erstellung. Nach VKU-Informationen sollen sie spätestens zum ersten Monitoringbericht bis Ende Juni 2028 vorliegen.
Auch das zentrale Thema Finanzierung klammert die DAS weitgehend aus. Mehrbedarfe an Personal- und Sachmitteln sind demnach im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung gegenfinanziert werden. Gleichzeitig ist nicht absehbar, ob und wann ein gemeinsames Finanzierungsinstrument (z. B. Gemeinschaftaufgabe), über das Bund und Länder seit längerem beraten, kommen wird.
Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz wird das wichtige Thema Klimaanpassung erstmalig zur gesetzlichen Pflicht und mit der Anpassungsstrategie legt die Bundesregierung einen Instrumentenkasten vor, der den Fortschritt der Klimavorsorge laufend messen und dokumentieren soll. Ob die Generationsaufgabe Klimaanpassung bewältigt werden kann, wird sich aber erst mit realisierten und wirksamen Maßnahmen vor Ort zeigen.
Informationen und alle Dokumente zur DAS 2024 finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums:
BMUV: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download