Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz schafft erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Ebenen in Deutschland. Der VKU fordert seit längerem ein kohärenteres Vorgehen bei diesem wichtigen Thema.
Das vorliegende Rahmengesetz kommt dieser Forderung nun nach. Es eröffnet zudem die Chance, rechtliche Grauzonen für kommunale Unternehmen im Vollzug zu schließen. Der VKU begrüßt daher grundsätzlich das KAnG.
Im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung am 8. November 2023 hat Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing aber auch nochmals die wesentlichen Kritikpunkte aus Sicht der kommunalen Unternehmen erläutert. Im Ergebnis konnte der VKU erfolgreich eine Reihe von Verbesserungen erreichen. Dies betrifft vor allem unklare Vorgaben aus den ersten Entwürfen, die in der endgültigen Fassung gestrichen oder angepasst wurden. So sind jetzt beispielsweise im sogenannten Cluster Wasser die Handlungsfelder Hoch- und Niedrigwassermanagement sowie Starkregenrisikomanagement ergänzt worden. Einige Punkte bleiben jedoch kritisch. Dazu zählen insbesondere die fehlende Finanzierung der Maßnahmen und die Fristen zur Vorlage der Klimaanpassungsstrategie.
Weitere Informationen zu einigen Regelungen des Gesetzes im Einzelnen erhalten Sie im geschützten Mitgliederbereich!