Emissionshandel/Abfallverbrennung
DEHSt veröffentlicht Frist für Überwachungsplan der TAB: 06.06.2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 07.04.2025 zielgerichtet die Betreiber von „Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen“ (= Thermischen Abfallbehandlungsanlagen, TAB) der Größe > 20 Megawatt (MW) zu Neuerungen informiert. Der Leitfaden wurde aktualisiert, die FMS-Anwendung produktivgesetzt und die Frist verkündet.
11.04.25
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 07.04.2025 zielgerichtet die Betreiber von „Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen“ (= Thermischen Abfallbehandlungsanlagen, TAB) der Größe > 20 Megawatt (MW) zu Neuerungen informiert. Der Leitfaden wurde aktualisiert, die FMS-Anwendung produktivgesetzt und die Frist verkündet.
Aktualisierter Leitfaden
Die DEHSt als die in Deutschland für den Vollzug des Emissionshandels zuständige Bundesbehörde hat den „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen für Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen. Anlagen mit reiner Überwachungs- und Berichtspflicht im Europäischen Emissionshandel 1“ aktualisiert auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dieser enthält nun weiterführende Erläuterungen zum Anlegen und Befüllen der entsprechenden FMS-Formulare.
Frist zur Einreichung des Überwachungsplans
Aufgrund der Verzögerung im TEHG-Gesetzgebungsverfahren bittet die DEHSt darum, den Überwachungsplan im EU-EHS 1 für die TAB nun bis zum 06.06.2025 über die DEHSt-Plattform für Überwachungspläne elektronisch einzureichen.
Dadurch lassen sich auch Synergien für die Erstellung des Emissionsberichts 2024 im EU-EHS 1 nutzen:
Produktivsetzung der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“
Für die Abfallverbrennungsanlagen, die sowohl von der Berichts- und Abgabepflicht im nationalen Emissionshandel (nEHS) nach BEHG als auch von der Berichtspflicht im EU-Emissionshandel für stationäre Anlagen (EU-EHS 1) erfasst sind, hat die DEHSt nun die FMS-Anwendung „Überwachungsplan – nEHS, EU-ETS 1/Abfälle und EU-ETS 2“ (kurz: „3-in-1-Überwachungsplan“) produktivgesetzt.
Um einen Überwachungsplan im EU-EHS 1 in der FMS-Anwendung anzulegen, muss zunächst der genehmigte BEHG-Überwachungsplan für das Kalenderjahr 2024 einmalig in die FMS-Anwendung importiert werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Version des BEHG-Überwachungsplans, die im Genehmigungsbescheid ab dem Jahr 2024 für den nEHS referenziert wird, in die FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ unverändert importiert wird. Dies ist erforderlich, damit die Übernahme aller Angaben aus dem nEHS für die Erfüllung der Berichtspflicht im EU-EHS 1 genutzt werden kann.
Dem Überwachungsplan im EU-EHS 1 ist zudem ein vereinfachtes Fließbild beizufügen, in dem alle überwachungs- und berichtspflichtigen Emissionsquellen, die in der Anlage eingesetzten Brenn- und Einsatzstoffe sowie die zur Bestimmung der Verbrauchsmenge genutzten Messgeräte und deren Einbauort dargestellt sind.
Ausblick – DEHSt
Wie im DEHSt-Newsletter vom 12.12.2024 beschrieben, ist dann basierend auf dem Überwachungsplan für den EU-EHS 1 der Emissionsbericht 2024 für den EU-EHS 1 in der FMS-Anwendung „3-in-1-Emissionsbericht 2024“ zu erstellen. Diese FMS-Anwendung wird die DEHSt voraussichtlich im Sommer 2025 bereitstellen.
Über alle Neuerungen wird die DEHSt in ihrem Newsletter informieren.
Ausblick – EU
Betreiber von Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen sind im EU-EHS 1 seit dem 1. Januar 2024 monitoring- und berichtspflichtig, müssen aber bisher nicht am Emissionshandel teilnehmen.
Im Auftrag der EU-Kommission wird derzeit gemäß Artikel 30 Absatz 7 der Emissionshandels-Richtlinie bis zum 31.07.2026 ein Gutachten erstellt, ob und ggf. wie diese Anlagen ab 2028 im EU-EHS 1 zertifikathandelspflichtig werden sollten. Dabei werden umfassende Aspekte wie Durchführbarkeit, Bedeutung der Emissionssektoren, die potenzielle Umlenkung auf die Entsorgung von Abfällen in Deponien in der Union und auf Abfallexporte in Drittländer, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt, mögliche Wettbewerbsverzerrungen, die Umweltintegrität, die Angleichung an die Ziele der Richtlinie über Abfälle sowie die Robustheit und Genauigkeit bei der Überwachung und Berechnung der Emissionen bewertet.
Die Kommission legt zeitgleich mit dem Bericht ggf. einen Legislativvorschlag vor, um die Bestimmungen des EU-EHS 1 auf Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen und die Zuteilung und Vergabe zusätzlicher Zertifikate für Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen anzuwenden und eine mögliche Umlenkung von Abfällen zu verhindern.
Links
Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen für Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen