Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
LAWA-Vollzugshilfe zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung veröffentlicht 24.01.25

Nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz im Dezember 2024 hat die LAWA nunmehr die Vollzugshilfe zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Aktuell erarbeitet die LAWA noch Mindestanforderungen zur Dokumentation des Untersuchungsprogramms und der Untersuchungsergebnisse sowie der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für (mögliche) Gefährdungen im Einzugsgebiet.

Nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) Mitte Dezember 2024 hat die LAWA nunmehr die Vollzugshilfe zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) auf ihrer Webseite unter den folgenden Link veröffentlicht: https://www.lawa.de/Publikationen-363-Aktuelle-Veroeffentlichungen.html

Die Dokumente wurden auch im öffentlichen Bereich des WasserBLIcKs unter dem folgenden Link hochgeladen: https://www.wasserblick.net/servlet/is/211146/.

Dabei handelt es sich um folgende zwei Unterlagen, die die LAWA zur Vereinheitlichung der Anforderungen an die Dokumentation erstellt und beschlossen hat:

  • Teil 1: Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus
  • Teil 2: Mindestanforderungen an die Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete

Erarbeitet hat die Dokumente die ad-hoc AG zur Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur TrinkwEGV, die die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im März 2024 eingesetzt hat. Die Obmannschaft hat das Bundesumweltministerium (BMUV) übernommen.

Aktuell hat das BMUV dem VKU weitere Entwürfe der LAWA für Mindestanforderungen und Empfehlungen zur TrinkwEGV zur kurzfristigen Konsultation zugesandt. Diese betreffen:

  • die Dokumentation des Untersuchungsprogramms
  • die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
  • die Gefährdungsanalyse und
  • die Risikoabschätzung für (mögliche) Gefährdungen im Einzugsgebiet.

Hintergrund zur TrinkwEGV

Die TrinkwEGV sieht vor, dass Betreiber von Wassergewinnungsanlagen bis zum 12. November 2025 erstmalig eine Dokumentation über ihr Trinkwassereinzugsgebiet erstellen und der zuständigen Behörde übermitteln müssen. Diese Dokumentation umfasst neben der Festlegung des Einzugsgebiets insbesondere auch eine Beschreibung des Einzugsgebiets sowie die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung und das Untersuchungsprogramm. Der VKU hat seine Mitglieder zum Inkrafttreten der Verordnung Ende 2023 bereits im Rahmen eines Rundschreibens und auch über die LAWA-Vollzugshilfe informiert.

Der Vollzug der Verordnung obliegt den Ländern. Da die TrinkwEGV zum Teil offen formuliert ist, könnte dies aus Sicht der LAWA zu einem unterschiedlichen Vollzug in Deutschland führen. Bund und Länder begründen die Vorlage ihrer Vollzugshilfe daher damit, dass im Hinblick auf die Berichterstattung an die Europäische Kommission es als erforderlich angesehen werde, den Vollzug der TrinkwEGV möglichst bundeseinheitlich auszugestalten. Der Delegierte Rechtsakt zur EU-Trinkwasserrichtlinie liegt jedoch noch nicht vor.

Der VKU hat sich zu beiden Dokumenten auf Anfrage der LAWA mit Stellungnahmen positioniert, die Sie hier finden:

Information der Bundesländer

Die Bundesländer haben auch bereits teilweise weitere Informationen zur Umsetzung im jeweiligen Bundesland veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die Zusammenstellung einiger Informationen: