Am 18. Februar 2022 haben das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministerium fristgerecht ihren Vorschlag zur Neuausweisung der stark mit Nitrat belasteten Regionen („rote Gebiete“) in Deutschland an die EU-Kommission gesendet. Ziel ist es, eine drohende erneute Anrufung des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Nitratrichtlinie mit Strafzahlungen abzuwenden. Mit den vorgenommenen Anpassungen der Gebietskulisse werden auch zentrale Forderungen des VKU aufgegriffen.
Am 18. Februar 2022 haben das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fristgerecht ihren Vorschlag zur Neuausweisung der stark mit Nitrat belasteten Regionen („rote Gebiete“) in Deutschland an die EU-Kommission gesendet. Dieser Vorschlag war zuvor in mehreren Gesprächen mit der EU-Kommission sowie mit den deutschen Bundesländern vorbereitet worden. Das federführend zuständige BMUV hatte der EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Fläche der Nitrat-Gebiete in Deutschland bei Anwendung des vorgeschlagenen Entwurfs wie folgt verändern würde: Deutschlandweit würde sich die Gebietskulisse durch den Wegfall der Modellierung und das neue Verfahren der Binnendifferenzierung von rund 2,0 Millionen Hektar auf rund 2,7 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der roten Gebiete von insgesamt 33,8 Prozent.
Aus Sicht des VKU legen die derzeit gültigen Bestimmungen im Düngerecht zwar vermeintlich strenge Maßnahmen zur Nitratreduktion in Gewässer fest. Allerdings kommen diese Maßnahmen nur auf sehr kleinen Flächen zur Anwendung und eben nicht in allen nitratbelasteten Gebieten. Dies haben die kommunalen Wasserversorger schon mehrfach kritisch angemahnt.
Gut, dass die EU-Kommission Deutschland aufgefordert hat, bei der neuen Ausweisung der Gebiete alle nitratbelasteten Messstellen zu berücksichtigen – insbesondere jene, die sich in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung befinden! Wichtig für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen wäre zudem endlich auch das Nitratabbauvermögen zu berücksichtigen – also die Frage, wie lange unsere Böden das Nitrat noch abbauen können, sodass der Nitrat-Eintrag vorausschauend reduziert werden kann.
Alle Messstellen zu erfassen und das Nitratabbauvermögen zu berücksichtigen, entspricht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinien, die wir nach über 20 Jahren endlich umsetzen sollten. Die diesbezüglichen methodischen Schwächen in den Regelungen müssen Bund und Ländern dringend nachbessern. Um unsere Wasserressourcen effektiv zu schützen, brauchen wir rasch bessere und zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten: Je weniger Nitrat, desto besser die Qualität unserer Gewässer und kosteneffizienter unserer Trinkwasserversorgung.
Dem VKU ist es gelungen, wesentliche Kritikpunkte bereits in einem SZ-Artikel „Landwirtschaft: Stinkt zum Himmel“ zu platzieren.
Für das weitere Verfahren haben BMUV und BMEL die für die Umsetzung der Regelungen der Nitratrichtlinie zuständigen Länder eng in die Gespräche der letzten Wochen eingebunden. Denn diese müssen nach einer Einigung mit der Europäischen Kommission innerhalb kürzester Zeit der geänderten AVV GeA im Bundesrat zustimmen und dann ihre Landesdüngeverordnungen anpassen.
Detaillierte Informationen zum Verfahren zur Ausweisung mit Nitrat belasteten Gebieten finden Sie im Mitgliederbereich.