Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung bis zum 20.09.2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Zum Entwurf der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024)“ hat der VKU sich nunmehr positioniert. Ob die geplante Kabinettsbefassung bis Ende 2024 erfolgen wird, ist aufgrund der aktuellen Situation unklar.
In seiner Stellungnahme begrüßt der VKU, dass das BMUV noch vor der gesetzlichen Frist gemäß des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) die Verbände zur DAS 2024 konsultiert hat. Damit kommt das BMUV einer wesentlichen Forderung des VKU nach, möglichst rasch die Klimaanpassungsstrategie vorzulegen.
Positiv bewertet der VKU darüber hinaus, dass sich der Entwurf der DAS 2024 nunmehr auch namentlich der Deutschen Anpassungsstrategie als Grundlage bedient und sich Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Monitoringpflichten stärker an bestehenden Instrumenten orientiert und besser mit bestehenden Normen und Instrumenten, wie der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, der Nationalen Wasserstrategie usw., verknüpft und abgeglichen sind. Im Vergleich zum informellen Rohentwurf aus Dezember 2023 wurde auch die Struktur verbessert.
Folgende Punkte der DAS 2024 bewertet der VKU weiterhin kritisch:
- Vollständigkeit: Eine Reihe von Indikatoren sind noch nicht vollständig entwickelt oder fehlen ganz, was eine kohärente fachliche Bewertung des Entwurfs schwierig macht, und die Frage aufwirft, wann eine vollständige Fassung vorliegen wird.
- Einheitlichkeit: Die Verknüpfung und Anforderungen an die Klimaanpassungsstrategie der Länder bzw. die Klimaanpassungskonzepte der Kommunen ist unklar. Die Länder entwickeln eigenverantwortlich ihre Klimaanpassungsstrategien bzw. Risikoanalysen, die auch für die kommunale Ebene maßgeblich sind. Es darf daher zu keinem Flickenteppich mit unterschiedlichen Zielen und Indikatoren der verschiedenen Ebenen kommen.
- Datenbeschaffung/Dokumentationsaufwand: Das Ziel, keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen und Berichtspflichten zu schaffen, ist angesichts der Anzahl an Indikatoren und Maßnahmen kaum möglich. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei kommunalen Unternehmen bereits heute ausschließlich für Datenerhebung und Berichtswesen auf Grund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben. Diese Mitarbeitenden stehen für die Umsetzung von Maßnahmen nicht zur Verfügung. Je höher der administrative Aufwand, desto geringer die Anzahl von umgesetzten Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz. Daher sollten zunächst prioritär existierende Daten genutzt werden, so dass tatsächlich kein administrativer Mehraufwand anfällt.
- Planungs- und Investitionssicherheit: Zu begrüßen sind die angestoßenen Anpassungen im Fachrecht, insbesondere im Baurecht für die Schaffung blau-grüner Infrastrukturen oder die Normierung von Starkregengefahren- und Risikokarten im WHG durch das HWG III. Nur durch klar normierte Grundlagen haben kommunale Unternehmen Handlungs- und Planungssicherheit. Neben der Datenerhebung müssen vor allem Maßnahmen geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Derzeit benötigen größere Projekte rund 15 Jahre. Hier muss der Gesetzgeber Genehmigungen für Anpassungsprojekte dringend weiter beschleunigen.