Nach zahlreichen Sitzungen zwischen Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium einerseits sowie den Bundesländern andererseits wurde Ende Juni 2020 der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in die Verbändebeteiligung gegeben.
Die Verwaltungsvorschrift dient der Umsetzung der Düngeverordnung. Demnach hat die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen zu erlassen. Die Bundesländer sollen ihre Ausweisungen der belasteten Gebiete anhand der Verwaltungsvorschrift bis Ende 2020 überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen. Damit soll eine Fortsetzung des Zweitverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland vermieden werden.
Der VKU hat nun die Möglichkeit bis 13. Juli 2020 die Position der kommunalen Wasserwirtschaft zum Entwurf der AVV GeA im Rahmen der Verbändebeteiligung einzubringen. Ziel ist es, die vorgeschlagenen Regelungen im Sinne des Schutzes der Trinkwasserressourcen zu verbessern.
Der Entwurf der AVV GeA ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Das Kabinett soll der Verwaltungsvorschrift am 20. August 2020 zustimmen. Er bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates. Die Befassung des Bundesrates ist für 18. September 2020 geplant.
Den Entwurf der Verwaltungsvorschrift sowie eine Zusammenfassung der aus Sicht der Wasserwirtschaft relevanten Regelungen finden Sie im Mitgliederbereich.