Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 21. Februar 2020 erklärt, dass die überarbeitete Düngeverordnung fristgerecht an den Bundesrat weitergeleitet wurde, so dass dort in der ersten Aprilwoche die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann. Dadurch würde der mit der EU-Kommission abgestimmte Zeitrahmen eingehalten. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass sie unter dieser Voraussetzung keine Klage einreichen wird. Das Vertragsverletzungsverfahren wäre damit abgeschlossen und es stünde keine Strafzahlung Deutschlands mehr im Raum. Es kommt daher nun entscheidend auf die Zustimmung des Bundesrates an.
Der VKU stellt klar, dass übermäßig aufgebrachte Düngemittel die Qualität der Trinkwasserressourcen - und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft gefährden. Die EU-Kommission forderte daher seit Jahren von Deutschland, die Nitrateinträge in die Gewässer zu reduzieren, selbst eine Klage stand im Raum. Dass diese nun abgewendet worden ist, begrüßen wir. Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen - und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen. Die neue Düngeverordnung mit strikteren Regeln ist notwendig, weil das Grundwasser vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte reißt. Worten müssen nun auch endlich Taten folgen. Wenn wir Nitrateinträge in die Gewässer reduzieren wollen, brauchen wir nicht nur zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten, sondern müssen diese Gebiete auch bundesweit nach den Vorgaben des Gewässerschutzes ausweisen.
Im Mitgliederbereich haben wir Ihnen eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen der Düngeverordnung, die Ergebnis der letzten Verhandlungen mit der EU-Kommission sind, eingestellt.
Der Bundesrat wird sich am 16. März 2020 im federführenden Agrarausschuss und am 19. März 2020 im mitberatenden Umweltausschuss mit dem Verordnungsentwurf befassen. Die abschließende Beratung im Plenum soll am 3. April 2020 erfolgen. Es ist zu erwarten, dass einige Bundesländer umfassende Änderungsanträge einbringen werden. Sofern dies die zwischen Bundesregierung und EU-Kommission verabredeten Anpassungen betrifft, gehen die Beteiligten davon aus, dass die EU-Kommission im laufenden Zweitverfahren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben wird.