Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Mitte Mai 2020 die Konsultation zum 2. Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) eröffnet. Das Konsultationspapier spiegelt den gegenwärtigen Stand der Diskussionen in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel (IMAA) wider. Der finale Bericht soll noch Ende 2020 durch die Bundesregierung beschlossen werden. Der VKU wird sich an der Konsultation beteiligen und Stellung zu dem Entwurf des DAS-Fortschrittsberichts nehmen.
Der vorliegende Berichtsentwurf gibt vor allem einen Ausblick auf die Instrumente und Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des nächsten Aktionsplans Anpassung (APA III) aufgreifen will. Der Aktionsplan gliedert sich in verschiedene Cluster. Für das Cluster „Wasser“ sind das die Fortführung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms und des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland, die Erarbeitung einer Hierarchisierung von Wassernutzungen bei Nutzungskonflikten, Grundlagen zum Umgang mit Niedrigwasser und Trockenheit, ein Leitfaden zur Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignissen sowie der Aufbau einer Datenbank zur Dokumentation (vergangener) Extremwetterereignisse. Im Cluster „Raumplanung und Bevölkerungsschutz“ plant der Bund insbesondere die Weiterentwicklung des Leitbilds „Schwammstadt“ sowie die Erarbeitung einer Musterempfehlung zur dezentralen Bewässerung von Stadtgrün zur Trockenheitsvorsorge.
Der konkreten Maßnahmen im APA III werden sich vor allem an der derzeit erarbeiteten Vulnerabilitätsanalyse des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel (KWVA) orientieren. Die KWVA soll 2021 veröffentlicht werden. Der VKU hat an der Erstellung des Entwurfs der KWVA als Experte mitgearbeitet und wird sich auch entsprechend zum Berichtsentwurf äußern. Ein Kernthema wird vor allem die Operationalisierung der verschiedenen Instrumente auf kommunaler Ebene sein. Damit Klimaanpassung breitenwirksam wird, müssen alle Kommunen und kommunale Unternehmen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen vor Ort auch umzusetzen. Hierfür müssen Bund und Länder die notwendigen finanziellen Mittel bereit stellen.