Das Bundesumweltministerium hat am 6. August 2019 den Referentenentwurf für ein neues KrWG als ersten Schritt zur Umsetzung des „EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht. Die 2018 auf europäischer Ebene festgelegten Maßnahmen sollen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen und den Ressourcenschutz verbessern. Der Novellierungsprozess fokussiert insbesondere Abfallvermeidung und Wiederverwendung, eine Verstärkung des Recyclings sowie eine Ausweitung der Getrenntsammlung.
Es wird versucht, die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen. Unter anderem sollen eine Anhebung und einheitliche Neuberechnung der Recyclingquoten als Anreiz dienen. Um diese zu erreichen, bedarf es ebenfalls einer Verschärfung und Ausdehnung der Getrenntsammlungspflichten für Abfälle. Hier geht es vorwiegend um Bioabfälle, aber auch um Sperrmüll, gefährliche Haushaltsabfälle und Textilien. Zu Beginn eines Kreislaufs steht das Produktdesign und damit auch die Produktverantwortung der Hersteller. Hier schafft das Gesetz neue Vorgaben, um die Kreislaufschließung zu ermöglichen. Eine besondere Rolle spielt dabei auch die Abfallvermeidung, die durch die Weiterentwicklung von Abfallvermeidungsprogrammen und auch der kommunalen Abfallberatung intensiviert werden soll.
Dr. Holger Thärichen vom VKU zu Bedeutung der Novellierung für die Kommunen: „Der Entwurf des BMU enthält zahlreiche Regelungen, die erhebliche Auswirkungen auch auf kommunaler Ebene haben werden. So sollen flächendeckend Alttextilsammlungen aufgebaut werden, außerdem muss den gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Neuen Recyclingquoten samt ihrer Berechnung werden auch für kommunale Abfallwirtschaftskonzepte von Bedeutung sein und schließlich erhalten die örE nunmehr eine klagefähige Rechtsposition gegenüber gewerblichen Sammlern.“
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein und wirft derzeit viele spannende Fragen auf, wie die Herausforderungen auf kommunaler Ebene umgesetzt werden könnten. Die gesetzlichen Hintergründe, kommunale Chancen durch die Klagebefugnis der örE sowie die Schwerpunkte Abfallvermeidung und Alttextilien wollen wir am 28.01.2020 gemeinsam mit Ihnen auf unserer Fachkonferenz „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz“ in Berlin diskutieren. Hier finden Sie weitere Informationen: