Fachausschuss Thermische Abfallbehandlung und -verwertung
Der Fachausschuss "Thermische Abfallbehandlung und -verwertung" ist das zuständige Fachgremium des VKU für Fragen der thermischen Abfallbehandlung, das heißt der Behandlung von Abfällen mit Hitze, sei es durch Verbrennung, Pyrolyse oder andere Verfahren.
Der Fachausschuss dient dem Erfahrungsaustausch zwischen kommunalen Eigentümern und Betreibern von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und zur Beratung und Unterstützung der Kommunen zu technischen und organisatorischen Fragestellungen zur Abfallverbrennung. Die Aspekte und Themen dazu sind vielfältig und reichen vom Brand-, Gesundheits- und Umweltschutz bis zu Tarifverträgen.
Die Arbeit des Fachausschusses wird von einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Fragestellungen geprägt, beispielsweise dem Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz), dem Immissionsschutzrecht (17. Bundesimmissionsschutzverordnung), der Energiegesetzgebung (Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, Erneuerbare Energien-Gesetz), dem Steuerrecht (Energiesteuer- und Stromsteuergesetz, Umsatzsteuerrecht) und dem Treibhausgas-Emissionsrechtehandel. Die nationale Gesetzgebung ist auf allen diesen Rechtsgebieten stark durch EU-Vorgaben geprägt.
Rechtlich, ökonomisch, ökologisch und politisch stehen heute insbesondere Fragen der Energieeffizienz und der Sekundärrohstoffgewinnung im Mittelpunkt.