Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen
Am 1. Februar wurde die dritte Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg binnen dreier Jahre beschlossen.
Im Gegensatz zu vorherigen Novellen, welche unter anderem eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Städte über 20.000 Einwohnern oder die Solarpflicht für zunächst Nicht-Wohngebäude im Neubau und in der Novelle von 2021 auch für Neubauten im Wohnbau vorgesehen haben, hat die nun beschlossene Novelle aus Sicht der VKU-Landesgruppe keine direkten Auswirkungen auf CO₂-Minderungsziele.
Grundsätzlich hat der VKU das nun beschlossene Gesetzespaket, das auch eine Anpassung weiterer Gesetze vorsah, befürwortet, da es viele durchaus wünschenswerte Ziele formuliert.
So folgen beispielsweise die formulierten Sektorziele zur CO₂-Minderung dem wissenschaftlich gängigen Diskurs. Wir haben in unserer Stellungnahme jedoch darauf hingewiesen, dass die Formulierung solcher Ziele noch keinen tatsächlichen Fortschritt begründet. Allen diesen Anforderungen ist gemein, dass sie von den zuständigen Behörden, Körperschaften und beteiligten Unternehmen sowie Planern oder Energieberatern umgesetzt und deren Einhaltung auch überprüft werden müssen.
Viele der im Prozess „Klimaschutz“ beteiligten Akteure scheinen jedoch schon jetzt überfordert und Ressourcen nicht beliebig vergrößerbar, nicht zuletzt infolge erwartbar sinkender Mittel. Zweifelsohne stellen Maßnahmen wie der CO₂-Schattenpreis oder das Klima-Maßnahmen-Register – so richtig und begründet diese inhaltlich auch sein mögen – einen Aufbau an Bürokratie dar. Da nach unserem Verständnis keine Sanktionierungen bei Nicht-Einhaltung vorgesehen sind, was wir angesichts einer möglichen Rezession auch für richtig halten, steht zu befürchten, dass der tatsächliche Erfolg des vorliegenden Gesetzentwurfes außerordentlich überschaubar sein dürfte.
Da von dem Gesetz aber eine wichtige Signalwirkung ausgeht, unterstützen wir das Gesetz in dessen Absichten, warnen allerdings vor zu viel Optimismus.
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei den Mitgliedern unserer AG Energie und Klima. Nachdem die Geschäftsstelle der VKU-Landesgruppe eine erste Sichtung des Gesetzentwurfes im Herbst vorgenommen und auf einige fragliche Punkte hingewiesen hatte, erhielten wir von den AG-Mitgliedern wichtige Hinweise aus der Praxis, welche dann in unsere weitere Arbeit eingeflossen sind.