Bislang liegt der VKU-Landesgruppe Bayern kein Verordnungsentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vor. Weiterhin nicht abgeschlossen sind die Konnexitätsverhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Staatsregierung zur Übernahme der den Kommunen durch das WPG anfallenden Kosten. Zudem ist das StMWi bestrebt, alle erdenklichen Vereinfachungen (vereinfachtes und verkürztes sowie Konvoiverfahren) zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das StMWi Daten, Leitfäden sowie Schulungsangebote bereitstellen.
Mit der Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP) unterstützt das StMWi Kommunen dabei, abzuklären, ob eine interkommunale Wärmeplanung sinnvoll ist.
Der Kurz-ENP nimmt die Inhalte einer anschließenden Wärmeplanung nicht vorweg, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die fachliche Empfehlung zur Durchführung eines interkommunalen Konvoiverfahrens nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG und der Ermittlung einer hierfür geeigneten Gebietskulisse. Anschließend können die betroffenen Gemeinden eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage über die Bildung eines Planungskonvois entscheiden.
Ein Kurz-ENP kann durch kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt beantragt werden. Die Maßnahme dient der fachlichen Vorbereitung der Gemeinden in Bayern zur Bildung von Planungskonvois für eine interkommunale Wärmeplanung. Die Förderung liegt bei bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten (Staffelung abhängig von den Gesamtkosten), wobei die zuwendungsfähigen Kosten auf 25.000,- EUR (netto) gedeckelt sind. Zuwendungsfähig sind generell die Kosten zur Erstellung der Studie. Hierunter fallen sowohl die für Studienerstellung anfallenden erforderlichen Personalkosten sowie Nebenkosten des beauftragten fachkundigen Dritten. Die Bearbeitungsdauer soll nur in begründeten Ausnahmefällen einen Zeitraum von 3 Monaten überschreiten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website zum Kurz-ENP.