Fördermittel für die Klimaanpassung

13.02.25

Die Klimaanpassung verringert die durch den Klimawandel und seine Folgen entstehenden Schäden, gleichzeitig ist sie selbst mit hohen Investitionen verbunden. Bund und Länder haben in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die die Klimaanpassung unterstützen. Wegen der vielen Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung und weil manchmal Förderrichtlinien um entsprechende Programmlinien ergänzt wurden, ist eine umfangreiche aber bisweilen schwer zu überschauende Förderlandschaft entstanden.  

Im Folgenden werden einzelne Förderangebote von Bund, Freistaat und Förderbanken aufgelistet, die auch kommunalen Unternehmen offenstehen.  

Förderangebote des Bundes:  

Über die Förderrichtlinie zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Klimaanpassungsprojekte gefördert. Während der Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ nur Kommunen offensteht, können im Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz“ auch kommunale Unternehmen berücksichtigt werden. Die DAS-Förderrichtlinie wurde letztes Jahr fortgeschrieben. Die überarbeitete Richtlinie ist 2024 in Kraft getreten und gilt bis 2026. Einen aktuellen Förderaufruf gibt es noch nicht.  Die Beratung zur DAS-Förderrichtlinie übernimmt die Förderberatung des Zentrum Klimaanpassung ZKA: Förderberatung | Zentrum KlimaAnpassung.  

Darüber hinaus bündelt das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ verschiedene Förderangebote, die insbesondere mit Blick auf grüne und blaue Infrastruktur relevant sind. So z. B. Förderung zu „KI-Leuchttürmen für Umwelt und Klima“ sowie zu Flächenankauf und -stillegung im Rahmen des Programms Klimawildnis. Zur Förderung naturbasierter Maßnahmen, die auf Klimaschutz und -anpassung einzahlen, berät das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz.  

Die Förderdatenbank des Bundes enthält Förderprogramme von EU, Bund und Ländern.  

Angebote des Freistaats:  

Die Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz enthält einen Förderschwerpunkt „Klimaanpassung“ unter dem Klimaanpassungskonzepte und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gefördert werden. Dabei sind wasserwirtschaftliche Vorhaben explizit ausgeschlossen! Die Richtlinie gilt noch bis 31. Dezember 2026. Die Ansprechpartner zur Förderung sind die Bezirksregierungen.  

Bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben kann die RZWas genutzt werden.  

Für manche Anpassungsmaßnahmen könnten weniger „naheliegende“ Förderrichtlinien genutzt werden. So könnte bspw. die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration relevant sein. Ähnliches gilt für die Förderung im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.   

Das Projekt „Stadt:Klima:Natur“ am Bayerischen Landesamt für Umwelt fasst Fördermöglichkeiten für Klimaanpassungsprojekte in Bayern zusammen.  

Angebote der Förderbanken:  

Die KfW legt regelmäßig Förderprogramme zur Klimaanpassung auf, die auch kommunalen Unternehmen offenstehen. So zum Beispiel das Programm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, das Anlegen von Grünflächen in Siedlungen gefördert. Über das Umweltinnovationsprogramm werden Investitions­vorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klima­wandel erreicht werden soll, gefördert. Voraussetzung ist, dass mit dem Projekt Umwelt­belastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.