Direkt nach den Weihnachtsferien begann die Verbändeanhörung zum Entwurf der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) 2025. Das Ministerium plant diese zum 1. April 2025 in Kraft treten zu lassen, nachdem die RZWas 2021 nur noch bis zum 31. März gültig ist.
Unterschiede zur RZWas 2021 betreffen im Entwurf u.a. die Änderung der Härtefallschwellen, die Anpassung von Förderpauschalen und die Streichung zur verpflichtenden Teilnahme an einem Benchmarking-Projekt. Auf Basis der eingegangenen Anmerkungen aus der Mitgliedschaft hat die Geschäftsstelle eine Stellungnahme erarbeitet und an das StMUV übergeben. Darin gehen wir beispielsweise auf den Förderausschluss bestimmter kommunaler Wasserversoger ein und sprechen die langen und ungewissen Wartezeiten bei der Auszahlung an.
Diese Punkte hatte das Team der Geschäftsstelle schon in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Referatsleiter und Sachbearbeiter eingebracht. Unsere vollständige Stellungnahme zur RZWas2025 finden Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite.
Unseren Antrittsbesuch beim neuen Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft und Geologie im StMUV Herrn Dr. Mikulla mit VKU-Landesgruppenvorsitzenden Herrn Steurer, Frau Arztenhofer als Vorsitzende der AG Wasser und Herrn Braun und Frau Dörnbrack aus der Geschäftsstelle, nutzten wir für einen offenen Austausch zu den aktuellen Prioritäten der öffentlichen Wasserversorger. So haben wir über Details zum Wassercent, der Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes und Finanzierungsthemen diskutiert. Auch ressortübergreifende Fragen zum Runden Tisch Wasser und der Stärkung des Landschaftswasserhaushalts kamen zur Sprache.