Informationen zur Verfahrensumstellung bei Meldung von Grundwasser-Zusatzmessstellen

25.11.24

Zur Ermittlung von mit Nitrat belasteten Gebieten werden sowohl Messstellen des Ausweisungsmessnetzes als auch sogenannte Zusatzmessstellen verwendet. Diese immissionsbasierte Abgrenzung mit Zusatzmessstellen erfolgt nach § 5 Abs. 1 AVV GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten).  

Im Frühjahr 2021 wurden unter anderem öffentliche Wasserversorger gebeten, solche Zusatzmessstellen zu melden, wobei sie als Betreiber für die Erstellung der notwendigen Unterlagen einschließlich Beprobung und Analytik des Grundwassers zuständig waren. 

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wird nun die Eignungsprüfung von gemeldeten Messstellen einschließlich der Beschaffung fehlender Informationen und der Beprobung und Analytik des erschlossenen Grundwassers vollständig an einen Dienstleister vergeben.  

Das Ministerium bittet dennoch darum, bei zukünftigen Meldungen alle zur Verfügung stehenden Informationen vorzulegen. Auch können keine bereits entstandenen Kosten übernommen werden. Bereits in der Vergangenheit gemeldete und vollständig geprüfte Messstellen werden nicht nochmals geprüft. Das neue Verfahren ist bis längstens 31.12.2028 gültig. 

Gerne können Sie sich an Anne-Sophie Dörnbrack (doernbrack(at)vku(dot)de) wenden, wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen oder Ihre Erfahrungen beim Umgang mit gemeldeten Zusatzmessstellen teilen möchten.