Finanzielle Förderung von Klimaschutzmaßnahmen durch Kommunalrichtlinie

10.02.20

Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ermöglicht die finanzielle Förderung unter anderem für Kommunalunternehmen (mindestens 25 Prozent kommunale Beteiligung), für Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag, für öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände sowie für Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Förderung entfällt auf die Fokusberatung, Umwelt- und Energiemanagementsysteme, Energiesparmodelle, kommunale Netzwerke, Potenzialstudien, Beleuchtung und Belüftung, nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung sowie weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Das bundesweite Förderprogramm läuft noch bis zum 31. Dezember 2022 und wird über den Projektträger Jülich abgewickelt.

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