Corona-Schutzimpfung für Mitarbeitende im KRITIS-Bereich

17.02.21

 

In der aktuell geltenden Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 werden in der Gruppe mit erhöhter Priorität (§4 Abs. 1 Nr. 5) auch

"Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen"

aufgeführt.

In den vergangenen Wochen waren wir auf Landesebene, wie auch die Kollegen auf Bundesebene damit befasst, eine Klärung herbeizuführen, auf welche Personengruppe genau diese Formulierung abzielt. Für die kommunalen Unternehmen macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Tätigkeit in einem Unternehmen im KRITIS-Bereich an sich solch einen Anspruch auf eine Einstufung in die Gruppe mit erhöhter Priorität generiert oder ob innerhalb der Unternehmen eine Differenzierung vorgenommen werden muss, da etwa die gegenwärtige Verfügbarkeit des Corona-Impfstoffes keinen größeren Spielraum zulässt. Parallel dazu haben wir in der Landesgeschäftsstelle eine Umfrage bei Ihnen gestartet, uns die in Ihren Unternehmen relevanten Positionen beziehungsweise Tätigkeitsbereiche zu nennen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre überwältigende Rückmeldung auf dieses Anliegen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Haltung zu diesem Thema bei den bayerischen Mitgliedern recht heterogen ist. Zwar nahmen die meisten Unternehmen eine Differenzierung innerhalb der Belegschaft vor, doch schwankte die Bandbreite der als "relevant" eingestuften Positionen sehr stark. Der Austausch mit Mitgliedern im Rahmen unseres monatlichen "Virtuell vor Ort" mit Ihren Unternehmensleitungen am 10. Februar 2021 ergab, dass der Verband nicht auf eine Konkretisierung hinarbeiten soll. Eine Festlegung von zu impfenden Funktionen/Positionen erscheint nicht sinnvoll oder zumindest wenig praktikabel. So stellt zwar die Impfung einer als relevant eingestuften und geimpften Kernmannschaft eine vorübergehende Lösung dar, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Doch eine dauerhafte Lösung ist dies nicht, sodass das KRITIS-Personal in Summe zügig geimpft werden sollte. Als weiteres Ergebnis des Austauschs mit den Mitgliedern soll die gewichtige Rolle der Unternehmen in der kritischen Infrastruktur (weiterhin) betont werden. In weiteren Gesprächen wurde zudem deutlich, dass wichtige routinemäßige Aufgaben zum Schutz der Belegschaft derzeit anders strukturiert ablaufen als üblich und nicht auf Dauer haltbar sind. So beispielsweise der ausgesetzte oder verzögerte Austausch von Zählern, die weiterhin dem Eichrecht unterliegen. Das Bild unserer Umfrage haben wir unseren Kollegen in Berlin zusammengestellt.

Zu den Themen Corona-Schutzimpfung allgemein sowie „Corona-Schutzimpfungen und gesetzlicher Unfallversicherungsschutz" haben unsere Berliner Kollegen aus der Rechtsabteilung gesondert die Geschäftsführer, Vorstände und Werkleiter in Form der Rechtsinformationen 5-21 sowie 07-21 informiert.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, bei welchen Punkten Sie darüber hinaus weitere Unterstützung von Seiten des VKUs benötigen.